Gesetzesentwurf der
Balearenregierung zur Senkung der Erbschafts- und
Schenkungssteuer ab 2.007.
- Die Überprüfung bisheriger Rechtsnachfolgeregelungen ist
angesagt -
Bisher
hatte die balearische Regierung ihren gesetzesgeberischen
Spielraum zur Gestaltung und insbesondere zur Absenkung der
hohen staatlichen Erbschaftsteuer nur sehr begrenzt durch
Freibetragserhöhungen für minderjährige Kinder genutzt.
Im März 2006 wurde nunmehr von der konservativen Regierung
der Balearen ein Gesetzesentwurf vorgelegt, welcher für
Ehegatten und Kinder generell die Erbschaftssteuer auf 1 %
absenkt.
Die Schenkungssteuer soll ab dem Jahr 2007 nur noch linear 7
% betragen.
Letzteres wird für grössere Vermögen einerseits die
lebzeitige Übertragung attraktiver machen und die bisherige
Notlösung des Verkaufes innnerhalb der Kleinfamilie zur
Reduzierung der Steuerlast entbehrlich werden lassen. Zudem
fällt dann bei der Schenkung auch keine, - in 2006 noch 35
%ige – Verkaufsgewinnsteuer an.
Andererseits wird zugleich natürlich die erbrechtliche
Rechtsnachfolgeregelung steuerlich attraktiver.
Jedenfalls sollte bei Vermögen, namentlich
Immobilienvermögen auf den Baleareninseln Mallorca, Menorca,
Ibiza und Formentera angesichts dieser tiefgreifenden
Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen jede bisherige
Rechtsnachfolgeregelung auf den Prüfstand gestellt werden.