Sie haben eine Immobilie in
Spanien geerbt, welche Sie weiterverkaufen möchten. -
Erbschaftsannahme und Weiterverkauf am gleichen Tag hat Vorteile
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Oft wird die Freude über die Erbschaft von
Immobilieneigentum in Spanien durch einen Wertmutstropfen
getrübt. Aus welche liquiden Mitteln soll denn der zur
Erbschaftsannahme in Spanien oft erforderliche 5-stellige
Erbschaftssteuerbetrag aufgebracht werden, welche binnen
sechs Monaten nach dem Versterbenszeitpunkt zur Zahlung
ansteht.
Information 1: |
Die
Erbschaft kann mit notarieller Urkunde auch noch nach
Ablauf dieser Halbjahresfrist angenommen werden,
wenngleich dann Erbschaftssteueraufschläge von bis zu 20
% anstehen.
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Information 2: |
Der
Erbschaftsteuerbetrag kann rein praktisch auch aus dem
Kaufpreis, meist aus der Kaufpreisanzahlung des Käufers
aufgebracht werden. |
Zur
Aufbringung des Verkaufpreises können Sie entweder zunächst, -
auch noch ohne abgewickelte Erbrechtsnachfolge in Spanien -,
einen privaten Options- oder direkten Kaufvertrag abschliessen
und mit dem Auszahlungsbetrag die Erbschaftsteuer begleichen.
Möglich ist aber auch im gleichen Notartermin zunächst die
Erbschaftsannahme zu erklären und sodann den notariellen
Verkaufsvertrag zu unterzeichnen. Ohne weitere Probleme kann
dann die Erbschaftsteuerzahlung aus dem Verkaufserlös
erfolgen.
Mit einer solchen zeitlichen Gleichschaltung praktisch
verbunden ist dann auch eine preisliche Gleichschaltung des
Erbschaftsannahmewertes und des Verkaufspreises.
Dies hat für den Erben regelmässig auch den Vorteil des
Nichtanfalles einer Verkaufsgewinnsteuer, welche sich bei
einem in Spanien nicht residenten Erben in 2006 noch immer auf
35 % des Verkaufsgewinnes beläuft und wohl auch in mittlerer
Zukunft über 20 %, bezogen auf den Verkaufsgewinn, betragen
wird.
Die logische Rechnung heisst dann: Solange der eigene
Erbschaftssteuersatz unter dem der Verkaufsgewinnsteuer liegt,
empfiehlt es sich, die Wertangabe in der notariellen
Erbschaftsannahmeerklärung mit dem notariellen Verkaufspreis
gleichzuschalten.
Die spanische Erbschaftsteuer stellt also auch für einen Erben
mit begrenzten liquiden Mitteln kein Hindernis dar, durch
Weiterverkauf der Immobilie den Nettowert zu erlösen.
Hier kommt dem Erben zudem zugute, dass die Provision des
Maklers auch erst mit dem tatsächlichen Verkauf anfällt. Zu
diesem Zeitpunkt ist dann zumindest, so beim privaten
Kaufvertrag eine entsprechende Anzahlung fällig, respektive
vertraglich zu vereinbaren.