|
 |
 |
Erbrechts-Newsletter I 01/2006 |
zurück |
|
 |
 |
 |
Erbrechtsprozess in Deutschland
mit Spanienvermögen als Nachlassgegenstand
Ist der Erblasser deutscher Nationalität werden gerichtliche
Auseinandersetzungen auch bei Hauptnachlassgegenstand mit
Belegenheitsort Spanien, - etwa einer Finca -, regelmäßig in
Deutschland ausgetragen, selbst dann wenn der Vererber schon
über den Zeitraum von Jahrzehnten seinen Wohnsitz nach
Spanien verlagert hatte.
Für den Gerichtsstand in Deutschland wird dann an den
letzten Wohnort des Erblassers in Deutschland angeknüpft.
Während das von der (deutschen) Nationalität des Vererbers
abhängige materielle deutsche Erbrecht dem deutschen Gericht
und den beteiligten Rechtsanwälten naturgemäß geläufig ist,
tun sich regelmäßig folgende spanienspezifische
Problembereiche auf, welche am besten in ergänzender
Mitwirkung eines auf Spanien spezialisierten Anwaltskollegen
bewältigt werden. Im Regelfall genügt hier eine
Fernkooperation ohne Notwendigkeit der Mitanwesenheit bei
Prozessterminen.
Folgende spanienspezifische Problembereiche bedürfen
typischerweise einer ergänzenden Abklärung in Spanien:
1.
|
Feststellung des tatsächlichen Verkehrswertes der
Immobilie in Spanien, etwa zur Taxierung von
Pflichtteilsansprüchen
|
2.
|
Erkundung ob ein weiteres Testament in Spanien erstellt
wurde
|
3.
|
Auseinandersetzung mit Erbschaftsbesitzern in Spanien,
etwa dem Lebensgefährten und Mitbewohner des Hauses oder
der Eigentumswohnung des Erblassers in Spanien
|
4.
|
Dokumentenbeschaffung in Spanien, wie Grundbuch-,
Handelsregister- oder
Bankauszüge und, bei Versterben in Spanien, nicht
zuletzt der Sterbeurkunde
|
5.
|
Realisierung der Erbschaftsannahme in Spanien um nach
Erbschaftsteuerzahlung in einem weiteren Schritt in
Spanien die Rechtsnachfolge in Immobilien oder
Bankkontenwerten auch tatsächlich antreten zu können
|
6.
|
Vermögensrecherche in Spanien, wenn Anhaltspunkte
existieren, dass Vermögenswerte in Spanien nach dem
Erbfall oder in den Vorjahren ohne adäquate
Gegenleistung „verschwunden“ sind
|
7.
|
Organisation des Verkaufes von Nachlassgegenständen in
Spanien zum adäquaten Preis
|
5.
|
|
 |
 |
|

|