Zum
Anwaltsgespräch einer Erbrechtsberatung bei Spanienvermögen:
Diese Unterlagen sollten Sie mitbringen
Hier gilt es zu unterscheiden:
1. Der Erbfall ist bereits eingetreten
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Sterbeurkunde,
internationale |
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Testamente |
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Erbschein |
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Dokumente zum
Spanienvermögen, etwa Grundbuchauszug oder Bankauszug |
Und einiges
weitere sollten Sie zweckmässiger Weise wissen, wie
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der Marktwert
der Immobilie in Spanien ist |
Letztlich kann die
Beschaffung sämtlicher Unterlagen in der notwendigen Form mit
Zeitplanung in einem zeitnahen Beratungstermin im Detail geklärt
werden.
Eine fachkundige Beratung umfasst im übrigen neben der Abklärung der
Erbrechtslage auch Aspekte der nationalen und internationalen
Steuerminimierung, etwa durch strategische Erbausschlagungen und
Immobilienfestsetzungen.
2. Die Planung der erbrechtlichen Rechtsnachfolge steht
an
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Immobilienerwerbsvertrag / Ecritura |
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Bisherige
Testamente |
Im Vordergrund
stehen bereits konkretisierte Vorstellungen der gewünschten
Vermögensnachfolge.
Nach dem ersten Beratungsgespräch folgt hier meist als zweiter
Schritt ein Rechts- und Steuergutachten unter Berücksichtigung aller
einschlägigen Rechtsordnungen als Basis für die anstehende
Rechtsnachfolgeentscheidung.
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