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Erbrechts-Newsletter I 07/2006  zurück
strichel_hori

Zum Anwaltsgespräch einer Erbrechtsberatung bei Spanienvermögen:
Diese Unterlagen sollten Sie mitbringen

Hier gilt es zu unterscheiden:


1.         Der Erbfall ist bereits eingetreten
 
O

Sterbeurkunde, internationale

O

Testamente

O

Erbschein

O

Dokumente zum Spanienvermögen, etwa Grundbuchauszug oder Bankauszug

 Und einiges weitere sollten Sie zweckmässiger Weise wissen, wie

O

der Marktwert der Immobilie in Spanien ist

Letztlich kann die Beschaffung sämtlicher Unterlagen in der notwendigen Form mit Zeitplanung in einem zeitnahen Beratungstermin im Detail geklärt werden.

Eine fachkundige Beratung umfasst im übrigen neben der Abklärung der Erbrechtslage auch Aspekte der nationalen und internationalen Steuerminimierung, etwa durch strategische Erbausschlagungen und Immobilienfestsetzungen.


2.         Die Planung der erbrechtlichen Rechtsnachfolge steht an 

O

Immobilienerwerbsvertrag / Ecritura

O

Bisherige Testamente

Im Vordergrund stehen bereits konkretisierte Vorstellungen der gewünschten Vermögensnachfolge.

Nach dem ersten Beratungsgespräch folgt hier meist als zweiter Schritt ein Rechts- und Steuergutachten unter Berücksichtigung aller einschlägigen Rechtsordnungen als Basis für die anstehende Rechtsnachfolgeentscheidung.
 

strichel_hori

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