Steuerfreie
Immobilienübertragung in Spanien nur bei Scheidung,
noch nicht bei notariellem Trennungsvertrag
Wird im Rahmen einer Gesamtvermögensaufteilung unter
Ehegatten im Scheidungsurteil eine ausdrücklich mit
Registerdaten benannte Immobilie oder ein Anteil hieran
einem Ehegatten zugewiesen, so kann mit Vorlage des
Scheidungsurteils und des entsprechenden Gerichtsprotokolls
zur Vermögensaufteilung die Immobilienübertragung in Spanien
steuerfrei getätigt werden.
Es fällt dann also weder eine Schenkungssteuer, noch eine
Besteuerung wie einem Verkaufsvorgang an.
Nicht ausreichend zur Steuerbefreiung der
Immobilienübertragung in Spanien ist ein notarieller
Trennungsvertrag entsprechenden Inhaltes.