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Erbrechts-Newsletter I 03/2006  zurück
strichel_hori

Steuerfreie Immobilienübertragung in Spanien nur bei Scheidung,
noch nicht bei notariellem Trennungsvertrag


Wird im Rahmen einer Gesamtvermögensaufteilung unter Ehegatten im Scheidungsurteil eine ausdrücklich mit Registerdaten benannte Immobilie oder ein Anteil hieran einem Ehegatten zugewiesen, so kann mit Vorlage des Scheidungsurteils und des entsprechenden Gerichtsprotokolls zur Vermögensaufteilung die Immobilienübertragung in Spanien steuerfrei getätigt werden.

Es fällt dann also weder eine Schenkungssteuer, noch eine Besteuerung wie einem Verkaufsvorgang an.

Nicht ausreichend zur Steuerbefreiung der Immobilienübertragung in Spanien ist ein notarieller Trennungsvertrag entsprechenden Inhaltes.

strichel_hori

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