Wegen potentieller
Gesetzesänderung:
Zwei-Phasen-Strategie für die Kleinfamilie bei der
Erbrechtsnachfolge auf Mallorca
Zeiten des Umbruches, sei es im familiären, oder wie
offenbar auf den Balearen aktuell im steuerlichen Bereich,
bedürfen immer einer Zwei-Phasen oder Doppelstrategie:
Eine Regelung für die aktuelle Situation oder Rechtslage und
eine vorsorgliche Regelung für eine künftige, mit
Wahrscheinlichkeit zu erwartende Situation.
Warum nun kann aktuell auf den Balearen von einer
Umbruchsituation gesprochen werden?
Nun die Regionalregierung hat im März 2006 einen
Gesetzesentwurf vorgestellt demzufolge für Kinder und
Ehegatten ab einem künftigen Zeitpunkt, 2007, die
Erbschaftsteuer generell auf 1 % und die Schenkungssteuer,
ebenfalls linear, auf 7 % abgesenkt werden soll.
Zum Vergleich: Aktuell gibt es für den gleichen
Personenkreis progressiv ansteigende Steuersätze von 7,65 %
- 34 %, wobei nur die Erbschaftssteuer persönliche
Freibeträge von je 16.000 € kennt. Hinzu kommen spezifische
Freibeträge für die Wohnsitzimmobilie oder bei
Behindertenstatus des Erben u. a. .
Das hat Konsequenzen für die Aufgabenstellung der
steueroptimierten Vermögensnachfolge
Zum einen ist eine optimierte Regelung für die aktuelle
Steuersituation zu entwerfen. Zugleich aber bedarf es der
Verankerung eines Zukunftsmodell welches möglichst
automatisch zur Anwendung kommt wenn die avisierte
Erbschafts- und Schenkungssteuerreform auf den Balearen zur
gesetzlichen Realität wird.
Beispiel: Familie mit drei Kindern, eine Tochter, zwei
Söhne, will Spanienfinca allein der Tochter zukommen lassen
Die aktuell steuergünstigste Regelung könnte die
Vererbung an alle drei Kinder mit spanischen notariellen
Generalvollmachten der Söhne zugunsten der Tochter
betreffend alle Vermögenswerte in Spanien vorsehen.
Dann wären alle aktuell möglichen Freibeträge genutzt und
zudem die Erbschaftssteuerprogression gesenkt.
Realisiert sich die Steuerreform empfiehlt sich eine
Testamentsabänderung dahingehend jetzt nur noch die Tochter
entweder testamentarisch als Vermächtnisnehmerin des
Spanienvermögens einzusetzen oder zur endgültigen
lebzeitigen Regelung an diese eine schenkweise Übertragung
vorzunehmen.
Fundierte Rechtsnachfolgestrategien berücksichtigen
allerdings auch sonst mehrere Szenarien
Während eine Rechtsnachfolgeregelung naturgemäss nicht
immer alle, - auch sehr unwahrscheinliche -, mögliche
Rechts- und Lebenssituationen gleichgewichtig
berücksichtigen kann, ist der Einbau von absichernden
Handlungsmöglichkeiten bei Eintritt auch der
unwahrscheinlicheren Variante, - etwa: Kind stirbt vor
Elternteil, oder eines offiziellen Wohnsitzwechsels bei
Beendigung des offiziellen Arbeitslebens als zu diesem
späteren Zeitpunkt zu überdenkende Variante -, durchaus
üblich.
Ebenso kann eine geänderte Rechtsnachfolgeregelung bei
Volljährigkeit oder gefestigter Lebenspartnerschaft
respektive Berufssituation der Kindergeneration anstehen.
Eine
regional günstige Erbschaftssteuersituation auf den
Balearen könnte zum Standortvorteil werden
Denken
wir mal einen Schritt weiter.
Sollte sich tatsächlich in einem
Zweitwohnungstourismusgebiet in Spanien, wie auf den
Balearen, künftig eine relevant günstigere Erbschafts- und
Schenkungssteuersituation als in den anderen vergleichbaren
Regionen ergeben, könnte dies dort sogar zu einem
Wirtschaftsimpuls beim Ferienhauskauf werden.