Sie haben Spanienvermögen ?
Der Erbschaftsteuer-Check sagt Ihnen, wann Handlungsbedarf
besteht
Die Erbschaftsteuer in Spanien hat eine Bandbreite wie sonst
wohl nirgendwo in Europa.
Diese reicht von 7,65 % bis zum europäischen
Spitzensteuersatz von 81,6 %. Letzterer ist eher
theoretischer Nur, weil er ein sehr erhebliches Vorvermögen
des Erben in Spanien voraussetzt.
Realistisch allerdings sind Erbschaftsteuersätze beim
erbrechtlichen Vermögensübergang innerhalb der Kleinfamilie
von bis zu 34 %. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und
im Rahmen von sogenannten Patchworkfamilien werden in der
Praxis auch nicht selten 40 % bis 50 % erreicht. Je Höher
der Vermögenswert, desto höher der Steuersatz.
Das andere Extrem lautet: Spanische Erbschaftsteuer 0 %. Bei
geschickter Rechtsgestaltung ist dieser Zielwert häufig
erreichbar, jedenfalls aber eine massive Steuerreduzierung.
Deshalb wird die Erbschaftsteuer oft mit dem Etikett
„Dummensteuer“ versehen, besser wäre sicher die Bezeichnung
„Arglosensteuer“.
Hinzu kommt, dass es in Spanien mehr und mehr regionale
Unterschiede zu berücksichtigen gibt.
Logisch jedenfalls erscheint es, dass eine Familie, die über
Jahrzehnte hart gearbeitet hat, um sich ein Haus in Spanien
leisten zu können, dessen Wert beim Übergang von einem
Ehegatten auf den anderen oder auf die Kindergeneration
nicht wieder leichtfertig verspielt. Sonst stellt sich
irgendwann die Frage: Wofür haben wir eigentlich die ganze
Zeit gearbeitet?
Als allgemeine Kriterien, wann Handlungsbedarf besteht,
können alternativ festgehalten werden
Erben sind weder Kinder noch der Ehegatte
Immobilienwert in Spanien beträgt 100.000 € oder
mehr
Keine offizielle Wohnsitznahme der Vererber in
Spanien
Wissen Sie nun nach erfolgtem konkretem
Erbschaftssteuercheck über den aktuellen
Erbschaftssteuerstatus in Spanien Bescheid, haben Sie eine
tragfähige Ausgangsgrundlage zur Entscheidung, ob aktuell
Handlungsbedarf besteht.
Bei dem sogenannten, in Deutschland beliebten „Berliner
Testament“ mit Festlegung der Erbrechtsnachfolge über zwei
Erbgänge, besteht übrigens bei Spanienvermögen fast immer
Handlungsbedarf. Das Berliner Testament ist nämlich geradezu
eine klassische Erbschaftsteuerfalle.
Aus dieser Falle kann man allerdings in aller Regel dann
entfliehen, wenn man auf der Basis eines fundierten Rechts-
und Steuergutachtens und Berücksichtigung des Vermögens in
den beiden Staaten, Deutschland und Spanien, - oder
gegebenenfalls des weltweit verteilten Vermögens -, die
optimierte Einzelfallentscheidung trifft.
Zwar sind die Kosten für ein derart fundiertes
Rechtsgutachten in der Grössenordnung von 1 % des
Vermögenswertes anzusiedeln.
Dem jedoch ist gegenüberzustellen, dass sich dieser
Kostenaufwand regelmässig mehr als bezahlt macht, wenn wie
häufig 10 % bis 30 % Wertverlust durch
Erbschaftsteuerzahlung vermieden werden können.
Und das Einsparpotential lässt sich grob ja bereits mit
einem sogenannten Erbschaftssteuer-Check zur aktuellen
Erbschaftssteuersituation vorab sondieren; mit einem
Kostenaufwand von ca. 220 € (190 € zzgl. USt.).
Hierzu benötigen wir folgende Informationen
1. Familiensituation, kurz skizziert
2. Vermögenswerte und Vermögenszusammensetzung
3. Vorgesehene Vermögensnachfolge
Diese können Sie uns mit
diesem
Formular per e-mail zukommen lassen.
Oder aber:
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Sie faxen uns
Ihre bisherigen letztwilligen Verfügungen |
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In einem
Begleitfaxschreiben übermitteln Sie uns folgende
Informationen: |
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Familiensituation, ggf. Änderungen |
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Vermögenssituation,
wesentliche Vermögenswerte |
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Eventuelle Änderungen der
bei der Vermögensnachfolge zu berücksichtigenden
Personen |