Liste spanischsprachiger
Notare in Deutschland
als Service für den deutschen Rechtsverkehr
Benötigt werden deutsche Notare spanischen Sprachkenntnissen
im deutsch-spanischen Rechtsverkehr, vornehmlich für die
Erstellung spansicher Vollmachten, auch gerichtlicher
Anwaltsvollmachten sowie zur Ratifizierung in Spanien
erstellter notarieller Urkunden.
Eine Auflistung spanischsprachiger deutscher Notare finden
Sie im Internet unter
http://www.copp-menth.de/notare_spanischsprechend.htm
für Ihr jeweiliges Bundesland.
Möglich ist auch eine Anfrage bei der jeweiligen
Notarkammer.
In Österreich gibt es, soweit ersichtlich, nur einen Notar
in der Nähe von Wien mit Spanisch als Sprachqualifikation.