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Erbrechts-Newsletter I 10 /2006  zurück
strichel_hori

Liste spanischsprachiger Notare in Deutschland
als Service für den deutschen Rechtsverkehr


Benötigt werden deutsche Notare spanischen Sprachkenntnissen im deutsch-spanischen Rechtsverkehr, vornehmlich für die Erstellung spansicher Vollmachten, auch gerichtlicher Anwaltsvollmachten sowie zur Ratifizierung in Spanien erstellter notarieller Urkunden.

Eine Auflistung spanischsprachiger deutscher Notare finden Sie im Internet unter http://www.copp-menth.de/notare_spanischsprechend.htm für Ihr jeweiliges Bundesland.

Möglich ist auch eine Anfrage bei der jeweiligen Notarkammer.

In Österreich  gibt es, soweit ersichtlich, nur einen Notar in der Nähe von Wien mit Spanisch als Sprachqualifikation.
 

strichel_hori

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