Regionale Erbschaftssteuerbestimmungen ab 01.01.2007
geändert,
aber aus deutscher Sicht gilt:
Mallorca wird nicht generell das Erbschaftssteuerparadies
Spaniens
Über den „Erbschaftssteuerticker“ wurde im Laufe des Jahres
2006 mehrfach verkündet, dass die Balearenregierung zum 01.
Januar 2007 die Erbschaftssteuer für das Gebiet der
Baleareninseln Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera
praktisch abzuschaffen plane.
Richtig ist, dass für Balearenresidenten welche ihr
Einkommen auch als Steuerresidente auf den Balearen
versteuern der Erbschaftssteuersatz auf 1 % herabgesetzt
wurde.
Für die typische Ferienimmobilie ergibt sich hieraus
allerdings kein Potential für eine erbschaftssteuerliche
Quasi-Null-Lösung.
Verbringen sie allerdings erhebliche Zeitanteile im Jahr auf
Mallorca oder Menorca ohne in Deutschland fixierten
Arbeitsort, dann sollte die Möglichkeit der
Erbschaftssteuerreduzierung bei Immobilienlageort auf den
Balearen quasi mit der Lupe überprüft werden.
Der auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwalt sollte zudem
die mögliche Inanspruchnahme des Hauptwohnsitzfreibetrages
für Ehepartner und Kinder in Höhe von jeweils über 120.000 €
genau mit ihnen erörtern.
Auch ergeben sich bei Hauptwohnsitznahme in Spanien bei
lebzeitiger Veräußerung mit Ankauf einer neuen
Hauptwohnsitzimmobilie interessante
Steuervermeidungsperspektiven auch auf dem Sektor der
Verkaufsgewinnsteuer.
Ergibt ein überschlägiger Erbschaftssteuer-Check eine hohe
Belastung für die Generationennachfolge, - wie häufig in
Spanien -, ist die Wohnsitznahme in Spanien und speziell auf
Mallorca ein interessantes Thema.
In der Praxis der Rechtsberatung zur Steuerminimierung bei
Erbschaften lässt sich hieraus eine
Zwei-Stufen-Prüfung ableiten:
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Aktueller Erbschaftssteuercheck |
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Steuerminimierung per Hauptwohnsitznahme auf den
Balearen |