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Erbrechts-Newsletter II 04/2007  zurück
strichel_hori

Regionale Erbschaftssteuerbestimmungen ab 01.01.2007 geändert,
aber aus deutscher Sicht gilt:
Mallorca wird nicht generell das Erbschaftssteuerparadies Spaniens


Über den „Erbschaftssteuerticker“ wurde im Laufe des Jahres 2006 mehrfach verkündet, dass die Balearenregierung zum 01. Januar 2007 die Erbschaftssteuer für das Gebiet der Baleareninseln Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera praktisch abzuschaffen plane.

Richtig ist, dass für Balearenresidenten welche ihr Einkommen auch als Steuerresidente auf den Balearen versteuern der Erbschaftssteuersatz auf 1 % herabgesetzt wurde.
Für die typische Ferienimmobilie ergibt sich hieraus allerdings kein Potential für eine erbschaftssteuerliche Quasi-Null-Lösung.

Verbringen sie allerdings erhebliche Zeitanteile im Jahr auf Mallorca oder Menorca ohne in Deutschland fixierten Arbeitsort, dann sollte die Möglichkeit der Erbschaftssteuerreduzierung bei Immobilienlageort auf den Balearen quasi mit der Lupe überprüft werden.
Der auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwalt sollte zudem die mögliche Inanspruchnahme des Hauptwohnsitzfreibetrages für Ehepartner und Kinder in Höhe von jeweils über 120.000 € genau mit ihnen erörtern.

Auch ergeben sich bei Hauptwohnsitznahme in Spanien bei lebzeitiger Veräußerung mit Ankauf einer neuen Hauptwohnsitzimmobilie interessante Steuervermeidungsperspektiven auch auf dem Sektor der Verkaufsgewinnsteuer.

Ergibt ein überschlägiger Erbschaftssteuer-Check eine hohe Belastung für die Generationennachfolge, - wie häufig in Spanien -, ist die Wohnsitznahme in Spanien und speziell auf Mallorca ein interessantes Thema.

In der Praxis der Rechtsberatung zur Steuerminimierung bei Erbschaften lässt sich hieraus eine
Zwei-Stufen-Prüfung ableiten:

-

Aktueller Erbschaftssteuercheck

-

Steuerminimierung per Hauptwohnsitznahme auf den Balearen

strichel_hori

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