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Die Erbfallabwicklung für ganz Spanien und Deutschland ist
auf den Kanzleistandort Mallorca konzentriert
Das Vermögen, namentlich das Immobilienvermögen Deutscher in
Spanien ist über ganz Spanien verteilt; mit Schwerpunkt an
der Mittelmeerküste sowie den Inseln der Balearen und
Kanaren.
Deren Familienangehörige und Erben wiederum wohnen in den
verschiedensten Landesteilen Deutschlands, noch mit gewissem
Schwerpunkt in der ehemaligen Bundesrepublik und Berlin.
Bei Eintritt eines Erbfalles mit Finca oder
Ferienappartement in Spanien im Nachlass liegt es nun nahe
einen Rechtsanwalt entweder im regionalen Umkreis des oder
der Erben in Deutschland oder in der Nähe des
Immobilienlageortes in Spanien zu suchen.
Dies ist aus Sicht der Erben verständlich. In der Praxis
entscheidend allerdings ist die reibungslose Kooperation
Anwalt-Notar am spanischen Kanzleisitz einerseits und das
Praxiswissen zur kosten- und steueroptimierten Abwicklung
und nachfolgenden Rechtsgestaltung des ausgewählten Anwaltes
andererseits.
Die geografischen Entfernungen vom „Erben zum Rechtsanwalt
in Spanien“ sowie von „dessen Kanzleistandort in Spanien zum
Immobilienlageort“ spielen bei den heutigen modernen
Kommunikationsmitteln wie Fax und E-Mail in der Rechtspraxis
keine Rolle mehr.
Gut vorbereitet kann sich die Zurücklegung von
Erledigungswegen für den Erben auf die Genehmigung der
spanischen Erbschaftsannahmeurkunde beim nächstgelegenen
Notar in Deutschland beschränken.
Allerdings zieht es auch mancher Erbe vor die Unterzeichnung
der spanischen notariellen Erbschaftsannahmeurkunde mit
einem Kurzurlaub auf Mallorca zu verbinden:
Mietwagen ab Flughafen und vorgeplante Hotelunterkunft für
einige Tage.
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