So bekommen Sie die spanische Erbschaftssteuer in den
Griff:
Erhebliche Einsparpotentiale durch Inanspruchnahme von
spezialisierten Rechtsanwälten
Jede Familie mit Eigentum in Spanien, - einige
Hunderttausend aktuell -, sollte sich möglichst frühzeitig
mit der Thematik der spanischen Erbschaftssteuer befassen.
Warum?
Drei Gründe die sie überzeugen werden
|
1. |
Bei
erbrechtlicher Vermögensnachfolge ausserhalb der Familie
kennt Spanien den europäischen Spitzensteuersatz von
über 81 % |
|
|
|
|
2. |
Weiterhin führen die niedrigen persönlichen
Erbschaftssteuerfreibeträge von etwa 16.000 € für
Ehegatten und Kind zu einem erheblichen
Erbschaftssteueranfall auch beim erbrechtlichen
Vermögensübergang innerhalb einer Standardfamilie |
|
|
|
|
3. |
Andererseits gibt es bei systematischer frühzeitiger
Rechtsgestaltung eine Vielzahl von Möglichkeiten die
spanische Erbschaftssteuer weitgehend zu minimieren. |
Einschlägige Stichworte hierzu lauten „spezifische
Testamentsgestaltung für Spanien“, „gezielte
Hypothekenbelastung“, „Heirat“ oder „Wohnsitznahme in
Spanien“.
Ohne systematische Rechtsgestaltung bewegt sich die
spanische Erbschaftssteuer häufig im Bereich sechsstelliger
Eurobeträge oder aber 30 % - 50 % des Immobilienwertes für
den gesamten Generationenübergang.
Bei frühzeitiger systematischer Rechtsgestaltung hingegen
ist oft eine Reduzierung auf minimale Beträge, mitunter auch
eine komplette Vermeidung möglich.
Auch eine strategische Erbausschlagung kann im Einzelfall
bei bereits eingetretenem Erbfall oder angefallener
Erbschaft in Spanien oder Mallorca das Mittel der Wahl sein.
Eine auf Immobilienrecht und Erbrecht spezialisierte
Rechtsanwaltskanzlei kann ihnen hier erhebliche
Steuereinsparpotentiale erschliessen.
Hierzu seien folgende Leitlinien hervorgehoben
|
1. |
Ideal ist die Kontaktaufnahme bereits vor Abschluss des
privaten Immobilienkaufvertrages in Spanien |
|
|
|
|
2. |
Nachhaltig empfehlenswert ist die Inauftraggabe eines
Rechtsgutachtens wenn nach Erwerb einer Immobilie in
Spanien sich die Rechtsnachfolgesituation weitgehend
geklärt hat |
|
|
|
|
3. |
Oft
ist auch noch eine Reduzierung der spanischen
Erbschaftssteuer möglich wenn sie binnen einem Monat
nach dem Erbfall mit einem spezialisierten
Rechtsexperten in Kontakt treten. |
Handlungspotentiale für den auf diesem Gebiet erfahrenen
Rechtsanwalt liegen dann noch in den Bereichen der
Erbausschlagung sowie der Fixierung des
Erbschaftsannahmewertes im Rahmen der in Spanien
vorgeschriebenen notariellen Erbschaftsannahmeerklärung
Fazit: Eine Familie mit Spanienvermögen, die sich niemals
beraten lässt, wirft praktisch einen oft über Jahre hart
erarbeiteten Vermögenswert gleichsam zum Fenster hinaus.