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Erbrechts-Newsletter I 03/2007  zurück
strichel_hori

So bekommen Sie die spanische Erbschaftssteuer in den Griff:
Erhebliche Einsparpotentiale durch Inanspruchnahme von spezialisierten Rechtsanwälten



Jede Familie mit Eigentum in Spanien, - einige Hunderttausend aktuell -, sollte sich möglichst frühzeitig mit der Thematik der spanischen Erbschaftssteuer befassen.
Warum?
Drei Gründe die sie überzeugen werden

1.

Bei erbrechtlicher Vermögensnachfolge ausserhalb der Familie kennt Spanien den europäischen Spitzensteuersatz von über 81 %

 

 

2.

Weiterhin führen die niedrigen persönlichen Erbschaftssteuerfreibeträge von etwa 16.000 € für Ehegatten und Kind zu einem erheblichen Erbschaftssteueranfall auch beim erbrechtlichen Vermögensübergang innerhalb einer Standardfamilie

 

 

3.

Andererseits gibt es bei systematischer frühzeitiger Rechtsgestaltung eine Vielzahl von Möglichkeiten die spanische Erbschaftssteuer weitgehend zu minimieren.

Einschlägige Stichworte hierzu lauten „spezifische Testamentsgestaltung für Spanien“, „gezielte Hypothekenbelastung“, „Heirat“ oder „Wohnsitznahme in Spanien“.
Ohne systematische Rechtsgestaltung bewegt sich die spanische Erbschaftssteuer häufig im Bereich sechsstelliger Eurobeträge oder aber 30 % - 50 % des Immobilienwertes für den gesamten Generationenübergang.

Bei frühzeitiger systematischer Rechtsgestaltung hingegen ist oft eine Reduzierung auf minimale Beträge, mitunter auch eine komplette Vermeidung möglich.

Auch eine strategische Erbausschlagung kann im Einzelfall bei bereits eingetretenem Erbfall oder angefallener Erbschaft in Spanien oder Mallorca das Mittel der Wahl sein.

Eine auf Immobilienrecht und Erbrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei kann ihnen hier erhebliche Steuereinsparpotentiale erschliessen.

Hierzu seien folgende Leitlinien hervorgehoben

1.

Ideal ist die Kontaktaufnahme bereits vor Abschluss des privaten Immobilienkaufvertrages in Spanien

 

 

2.

Nachhaltig empfehlenswert ist die Inauftraggabe eines Rechtsgutachtens wenn nach Erwerb einer Immobilie in Spanien sich die Rechtsnachfolgesituation weitgehend geklärt hat

 

 

3.

Oft ist auch noch eine Reduzierung der spanischen Erbschaftssteuer möglich wenn sie binnen einem Monat nach dem Erbfall mit einem spezialisierten Rechtsexperten in Kontakt treten.

Handlungspotentiale für den auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt liegen dann noch in den Bereichen der Erbausschlagung sowie der Fixierung des Erbschaftsannahmewertes im Rahmen der in Spanien vorgeschriebenen notariellen Erbschaftsannahmeerklärung

Fazit: Eine Familie mit Spanienvermögen, die sich niemals beraten lässt, wirft praktisch einen oft über Jahre hart erarbeiteten Vermögenswert gleichsam zum Fenster hinaus.
 

strichel_hori

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