Testamentarisch nicht berücksichtigten nahen Verwandten 
                    eines deutschen Vererbers steht entsprechend den §§ 
                    2303 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Pflichtteilsrecht, 
                    also ein Anspruch auf Auszahlung eins bestimmten Nachlasswertanteiles, 
                    zu.
                    
Diese gesetzlichen Vorschriften zu Ihrer Vororientierung 
                      finden Sie hier.