Der moderne Trend geht dahin, gerichtliche 
                    Streitigkeiten zu vermeiden. Die Lösung heisst Mediation 
                    und der Anwalt wird zum Mediator, dem sachkundigen Schlichter 
                    bei Erhalt der Freiwilligkeit der Beteiligten bei der gemeinsamen 
                    Beschlussfassung. 
                    
Den Anwalt als Mediator gibt es heute bereits in mehreren 
                      rechtlichen Themenkreisen: 
                      - bei familienrechtlichen Streitigkeiten wie Scheidungen
                      - bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
                      - bei Gesellschafter- oder Unternehmenskonflikten
                      - bei Miet-, Nachbar- und Wohnungseigentümerstreitigkeiten 
                      und
                      - bei Erbstreitigkeiten
                      
                      Die direkte Tätigkeit unserer Kanzlei zentriert sich 
                      hier auf den erbrechtlichen Bereich der Erbauseinandersetzung 
                      und der Regelung vorweggenommener Erbfolgen.
                    
Mit uns kooperierende Kollegen und Kolleginnen haben sich 
                      auf die Themenbereiche des Familien- und Arbeitsrechtes 
                      spezialisiert.
                    Weitere Informationen zum Ablauf und den Kosten der Mediation 
                      finden Sie in unserem Beitrag "Der 
                      Mediator spart Geld, Zeit und Nerven bei Erbauseinandersetzungen".