Das spanische Erbschaftssteuergesetz sieht in Art. 20 einen 
                      besonderen Freibetrag für erbende behinderte Personen 
                      vor, in durchaus relevanter Grössenordnung von 40.000 
                      €.
                    Sie haben als Erbe einen deutschen Behindertenausweis. 
                      Dieser sollte doch , vom vereidigten Übersetzer ins 
                      Spanische übersetzt und mit der Apostille für 
                      den internationalen Rechtsverkehr tauglich gemacht - zum 
                      Nachweis des anerkannten Behindertenstatus ausreichen, sollte 
                      man meinen.
                    Die zuständige Behörde auf den Balearen, IBAS, 
                      lässt allerdings wissen, dass dieses Vorgehen keineswegs 
                      ausreichend sei, vielmehr bedürfe es eines neuerlichen 
                      Verfahrens in Spanien für den Erhalt eines neuen Zertifikates, 
                      in welchem der Grad der Behinderung in Spanien festgestellt 
                      werden müsse, was etliche Monate dauern könne 
                      und sehr kompliziert sei. Der deutsche Behinderte müsse 
                      nach Spanien reisen und sich hier nochmals untersuchen lassen.
                    Aber Vorsicht, wenn Sie jetzt auf die spanische Bürokratie 
                      schimpfen.
                    In einem Verfahren einer Spanierin, die ihre Invalidenrente, 
                      - in Spanien offiziell anerkannt -, zum erweiterten Invalidenrentebezug 
                      im Hinblick auf die Arbeitsjahre in Deutschland geltend 
                      machen wollte, ergab sich ein nahezu deckungsgleiches Verhalten 
                      der deutschen Behörden: Ihre Invalidenstellung sollte 
                      nun von deutschen Behörden und Ärzten nochmals 
                      völlig neu geprüft und die Dame noch einmal neu 
                      untersucht werden.
                    Wie ist hier denn der doppelte Aufwand unter dem Gesichtspunkt 
                      der Sparsamkeit der öffentlichen Haushalte gerechtfertigt?
                    Oder spekuliert man hier darauf, dass ein ausreichend grosser 
                      Prozentsatz betroffener Personen bei diesem absehbaren Aufwand 
                      genervt aufgibt ?
                    Die bürgernahe Verwaltung, häufig propagiert 
                      in Europa, wo bleibt sie denn ?