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            | 
           
             
                  Im Prinzip ist die Vermögensnachfolge in Spanien eine teure 
                  Angelegenheit. Der Grund: Hohe Erbschaft- und 
                  Schenkungssteuersätze, hohe Besteuerung von Gewinnen aus dem 
                  Immobilienverkauf. Das ist die schlechte Nachricht. 
                   
                  Auf der anderen Seite gibt es fast immer geeignete 
                  Gestaltungsmöglichkeiten zur erheblichen Reduzierung der 
                  Steuerbelastung. Das ist die gute Nachricht.  
                   
                  Eine gute Beratung ist also oft viel Geld wert. 
                   
                  Dem Erbrechtsexperten für Spanien obliegt es, für jede 
                  Familiensituation das richtige Nachfolgepaket zu schnüren. 
                  Hier gilt es tatsächliche und rechtliche Änderungen 
                  vorzunehmen. 
                   
 
                    
                      
                        | 
                         
                         
                        Und das können Sie tun, das sind die 
                        Gestaltungspluspunkte: 
                         
   | 
                       
                      
                        | 
                         
                        1.  | 
                        
                         Das bisherige, oft 
                        „Berliner“,-Testament abändern  | 
                       
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        -  | 
                        
                         
                        Vermeidung von 
                        Doppelbesteuerung des gleichen Vermögens 
   | 
                       
                      
                        | 
                         
                        2.  | 
                        
                         Geldvermögen hin zu den deutschen 
                        Freibeträgen verlagern  | 
                       
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        -  | 
                        
                         
                        Eröffnung der deutschen 
                        Freibeträge 
   | 
                       
                      
                        | 
                         
                        3.  | 
                        
                         Den Hauptwohnsitz in Ihrer 
                        Spanienimmobilie nehmen  | 
                       
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        -  | 
                        
                         
                        Erschliessung spanischer 
                        Sonderfreibeträge 
   | 
                       
                      
                        | 
                         
                        4.  | 
                        
                         Re-Investition des Verkaufserlöses 
                        der spanischen Hauptwohnsitzimmobilie in eine neue 
                        Hauptwohnsitzimmobilie  | 
                       
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        -  | 
                        
                         
                        Entfallen der spanischen 
                        Besteuerung des Verkaufsgewinnes 
   | 
                       
                      
                        | 
                         
                        5.  | 
                        
                         Halten der Spanienimmobilie über 
                        eine Vermögensgesellschaft  | 
                       
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        -  | 
                        
                         
                        Mögliche Steuervorteile 
                        bei Halten, Übertragen und Vererben 
   | 
                       
                     
                   
                   
                  Gesamtheitlich gibt es darüber hinaus ein Spektrum von 
                  sicherlich über zwanzig im Einzelfall möglicher 
                  Gestaltungsvarianten. Wer intelligent ist, bezieht bereits vor 
                  dem Immobilienankauf in Spanien die 
                  Rechtsnachfolgeüberlegungen mit ein. 
                   
                  Jeder Unternehmer, der Staat bei der Bewirtschaftung seiner 
                  Güter und der weitsichtige Ökologe tun Vergleichbares in ihrem 
                  Handlungsfeld. 
                   
                  So kann eine Familie bei geschickter Einbeziehung der 
                  Kindergeneration die komplette Erbschaftssteuerbelastung 
                  vermeiden. 
                   
                  Die Kunst der Einzelfalloptimierung besteht allerdings neben 
                  dem Wissen um diese Gestaltungsmöglichkeiten in der jeweils 
                  optimalen Kombination.. 
                   
                  Zu berücksichtigen ist auch der Faktor Zeit und die nicht 
                  vermeidbare Unsicherheit der Vorhersehbarkeit künftiger 
                  Ereignisse: Steueränderungen, neue Lebensgemeinschaften, um 
                  hier nur zwei Beispiele zu nennen. 
                   
                  Sie benötigen also neben einer aktuellen Regelung einen 
                  Strategieplan, um auf künftige Veränderungen richtig reagieren 
                  zu können. 
                    
                  
                    
                      
                        | 
                         
                         
                        Mit einer guten Beratung in drei Schritten können Sie 
                        praktisch nur gewinnen 
                         
   | 
                       
                      
                        | 
                         Schritt 1:  | 
                        
                         Anwaltliches Erstberatungsgespräch
                          | 
                        
                         (200 
                        € zzgl. USt. Fixbetrag)  | 
                       
                      
                        | 
                         * Abklärung von Handlungsbedarf und 
                        Handlungsrichtung 
                         
   | 
                       
                      
                        | 
                         Schritt 2.  | 
                        
                         Rechtsgutachten zur optimierten 
                        Vermögensnachfolge  | 
                        
                         (ca. 
                        800 – 2.500 € zzgl. USt. je nach Vermögens- und 
                        Arbeitsumfang)  | 
                       
                      
                        | 
                         * Hier wird Ihr Strategieplan 
                        erarbeitet und Ihnen die Handlungsempfehlung 
                        unterbreitet 
                         
   | 
                       
                      
                        | 
                         Schritt 3:  | 
                        
                         Begleitung einzelner Umsetzungen  | 
                        
                         (ca. 
                        1.500 € zzgl. USt.)  | 
                       
                      
                        | 
                         * Die möglichen Einzelmassnahmen 
                        reichen hier von Vollmachtserteilungen, 
                        Testamentserstellung, Gesellschaftsgründung bis zur 
                        lebzeitigen Übertragung an den vorgesehenen 
                        Rechtsnachfolger 
                         
   | 
                       
                     
                   
                  Die Erstberatung kann sowohl in einem persönlichen 
                  Beratungstermin, in einem Telefonat oder einer schriftlichen 
                  Erstinformation nach Telefonat oder schriftlicher 
                  Fallschilderung erfolgen. Üblicherweise wird uns die 
                  Fallschilderung per e-mail oder per Fax übersandt. 
                   
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