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                  Zwischenzeitlich können wir auf eine bald 10-jährige 
            anwaltliche Erfahrung in Spanien sowie eine 20-jährige in 
            Deutschland zurückblicken. 
             
            Immer waren wir bestrebt, eine möglichst optimale anwaltliche 
            Beratung zu bieten. 
             
            Hierbei galt es wegweisende Entscheidungen zu treffen: 
 
              
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                 Abdeckung aller Rechtsgebiete oder 
                Spezialisierung?  | 
               
              
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                 Anstellung vieler Anwälte oder persönliche 
                Fallbearbeitung?  | 
               
              
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                 Kanzleierweiterung oder spezifische 
                Kooperation mit anderen Rechtsanwälten oder 
                Rechtsanwaltskanzleien?  | 
               
              
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            Bei diesen Fragestellungen haben wir versucht, 
            vorrangig Rückmeldungen unserer Mandantschaft als zentrale 
            Entscheidungsgrundlage mit einzubeziehen. So vernehmen wir oftmals 
            Klagen seitens unserer Mandanten bei anderen Rechtsanwaltskanzleien 
            würden Sie  
            regelmässig  mit neuen Anwaltsmitarbeitern anstelle 
            langjährig tätigen, erfahrenen Rechtsanwälten, konfrontiert. 
             
            Zudem machten wir die Erfahrung eines hohen Vermittlungs- und 
            Kontrollaufwandes bei ergänzend einbezogenen und einzuarbeitenden 
            Anwälten. 
             
            Die Schlussfolgerung: Ausweitung des Sekretariatsbereiches aber 
            persönliche Wahrnehmung der anwaltlichen Beratung und Betreuung. 
             
            Eine weitere Erkenntnis: Eine qualitativ hochstehende anwaltliche 
            Tätigkeit bedarf der Spezialisierung und gesicherter 
            Erfahrungswerte. 
             
            Unsere Schlussfolgerung: Direkte Kooperation an beiden 
            Kanzleistandorten mit jeweils erfahrenen Kollegen. Dies ermöglicht 
            uns die direkte Abdeckung aller im deutsch-spanischen Rechtsverkehr 
            regelmässig einschlägigen Rechtsgebieten. 
             
            Zum Thema Doppelstandort in beiden Ländern: 
             
            Hier hat uns die Erfahrung gezeigt, dass viele Rechtsangelegenheiten 
            entweder ihren Ursprung in dem jeweils anderen Land haben oder dort 
            ihre Fortsetzung finden. 
             
            Dann erweitert der Doppelstandort die direkte effiziente 
            Handlungsfähigkeit erheblich. 
             
            Und schliesslich: Die Doppelsprachigkeit von Rechtsanwalt und 
            Kanzleimitarbeitern ist praktisch ein unabdingbares Erfordernis. In 
            manchen Regionen Spaniens zudem auch die Kenntnis der zweiten 
            regionalen offiziellen Sprache, so auf den Balearen des Katalan oder 
            das Mallorquin. 
             
            Die Erkenntnis hier: Man muss mit der Sprache der Mandantschaft und 
            deren Kultur- und Rechtskreis perfekt vertraut sein, andernfalls 
            entstehen Missverständnisse, welche die Zusammenarbeit erschweren 
            und schliesslich unmöglich machen. 
             
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