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                | Gesetzesentwurf der 
                Balearenregierung zur Senkung der Erbschafts- und 
                Schenkungssteuer ab 2.007. - Die Überprüfung bisheriger 
                Rechtsnachfolgeregelungen ist angesagt - | 
                
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                Bisher 
                hatte die balearische Regierung ihren gesetzesgeberischen 
                Spielraum zur Gestaltung und insbesondere zur Absenkung der 
                hohen staatlichen Erbschaftsteuer nur sehr begrenzt durch 
                Freibetragserhöhungen für minderjährige Kinder genutzt. 
                 
                Im März 2006 wurde nunmehr von der konservativen Regierung der 
                Balearen ein Gesetzesentwurf vorgelegt, welcher für Ehegatten 
                und Kinder generell die Erbschaftssteuer auf 1 % absenkt. 
                 
                Die Schenkungssteuer soll ab dem Jahr 2007 nur noch linear 7 % 
                betragen. 
                 
                Letzteres wird für grössere Vermögen einerseits die lebzeitige 
                Übertragung attraktiver machen und die bisherige Notlösung des 
                Verkaufes innnerhalb der Kleinfamilie zur Reduzierung der 
                Steuerlast entbehrlich werden lassen. Zudem fällt dann bei der 
                Schenkung auch keine, - in 2006 noch 35 %ige – 
                Verkaufsgewinnsteuer an. 
                 
                Andererseits wird zugleich natürlich die erbrechtliche 
                Rechtsnachfolgeregelung steuerlich attraktiver. 
                 
                Jedenfalls sollte bei Vermögen, namentlich Immobilienvermögen 
                auf den Baleareninseln Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera 
                angesichts dieser tiefgreifenden Änderung der steuerlichen 
                Rahmenbedingungen jede bisherige Rechtsnachfolgeregelung auf den 
                Prüfstand gestellt werden. | 
               
               
             
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