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                        Welche Vorteile bietet ein solches spezifisches 
                        notarielles Testament für Spanien? 
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                        Damit kann zum einen gezielt die in Spanien wesentlich 
                        andere Freibetragssituation berücksichtigt und zum 
                        anderen eine nach Ländern getrennte 
                        Rechtsnachfolgeabwicklung getätigt werden. 
                         
                        Denn beim Vorliegen eines notariellen spanischen 
                        Testamentes erübrigt sich für die Rechtsnachfolge in 
                        Spanien die Beantragung eines deutschen Erbscheines.  | 
                      
                      
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                        Welche typische Steuersparstrategien in Deutschland 
                        funktionieren in Spanien nicht? 
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                        | 
                         
                        
                        Nun, an erster Stelle zu nennen ist hier die in 
                        Deutschland bei grösseren Vermögen mit Erfolg 
                        praktizierbare etappenweise Schenkung an die 
                        Nachfolgegeneration im Zehnjahresrhythmus.  | 
                      
                      
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                        Können Sie hierzu ein Beispiel nennen? 
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                        Dies gilt etwa für das in Deutschland beliebte 
                        sogenannte Berliner (Ehegatten-) Testament, bei welchem 
                        sich die Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben 
                        und sodann ihre Kinder als Erben des Längerlebenden 
                        einsetzen. 
                         
                        Bei einem Ehegattenfreibetrag von 500.000 € in 
                        Deutschland bleibt dies häufig in Deutschland ohne 
                        weitere negative Steuerfolgen. 
                         
                        Bei einem entsprechenden Ehegattenfreibetrag in Spanien 
                        von nur 15.980,91 € sieht die Erbschaftssteuersituation 
                        bei in Spanien belegenem Vermögen schon ganz anders aus. 
                         
                        Bei einem an den anderen Ehegatten vererbten Vermögen 
                        von 260.000 € fällt hier allein beim Übergang auf den 
                        länger lebenden Ehegatten ein Erbschaftssteuerbetrag von 
                        41.191,68 € an. 
                         
                        Und beim folgenden Übergang auf das gemeinsame Kind des 
                        Ehepaars kommt noch ein stattlicher 
                        Erbschaftssteuerbetrag allein bezogen auf diesen 
                        Vermögensteil in gleicher Höhe hinzu. 
                         
                        Dies summiert sich im Generationenübergang auf den 
                        Betrag von 82.383,36 € oder 31,68 %  des ursprünglichen 
                        Vermögenswertes.  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                      
                      
                        | 
                         
                        Wie 
                        sollte demgegenüber eine Steuervermeidungsstrategie für 
                        Vermögen in Spanien aussehen? 
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                        | 
                         
                        
                        Formelles Verteilen auf Ehegatten und Kinder mit 
                        formgültiger spanischer Vollmacht für den eigentlichen 
                        Erben kann hier von Vorteil sein. Auch eine gezielte 
                        Belastung des Spanienvermögens kann Steuer- und 
                        Kostenvorteile mit sich bringen. 
                         
                        Es gibt aber noch einen anderen zentralen Grundsatz.  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                      
                      
                        | 
                         
                        Und 
                        wie lautet dieser? 
                           | 
                      
                      
                        | 
                         
                        Vor 
                        jeder Immobilieninvestition in Spanien sollte bereits 
                        die Rechtsnachfolge systematisch mitberücksichtigt 
                        werden. Dies betrifft ebenso den späteren 
                        Weiterverkaufsfall wie auch denjenigen der 
                        erbrechtlichen Rechtsnachfolge. Dann bestehen optimale 
                        Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuerminimierung. 
                         
                        Immobilien- und Erbrecht sind daher in Spanien immer ein 
                        Tandem. 
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