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                Es klang 
                sehr verlockend: Reduzierung der Erbschaftssteuer auf den 
                Balearen auf 1 % ab dem 01. Januar 2007. 
                Und diese Pressemeldung war keine Falschmeldung. 
                 
                Das Gesetz 22/2006 vom 19. Dezember zur Reformierung der 
                Erbschafts- und Schenkungssteuer ist tatsächlich an diesem Tag 
                in Kraft getreten, aber: 
  
                
                  
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                    In den 
                    Genuss der auf 1 % reduzierten Erbschaftssteuer kommen 
                    praktisch nur Ehegatten und Abkömmlinge. 
                    Diese Einschränkung ist hinnehmbar zumal in der Rechtspraxis 
                    meist Ehegatten und Kinder den Erblasser beerben, aber  | 
                   
                  
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                    Das 
                    regionale Erbschaftssteuergesetz für Mallorca, Menorca, 
                    Ibiza und Formentera erfordert weiterhin ausdrücklich, dass 
                    der jeweilige Erbe unbeschränkt in Spanien steuerpflichtig 
                    ist also seinen Steuerwohnsitz in Spanien hat also 
                    prinzipiell auch sein Einkommen in Spanien versteuert. 
                    Allerdings sind die Voraussetzungen für die Steuerwohltat 
                    auch hiermit noch nicht erschöpfend aufgelistet, denn:  | 
                   
                  
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                    Das 
                    regionale Steuergesetz erfordert des weiteren als 
                    Regionalgesetz, dass neben dem Erben auch der Erblasser 
                    seinen Steuerwohnsitz auf den Balearen hatte.   | 
                   
                 
                Sehen 
                wir es zunächst positiv. 
                 
                Die gesamtheitlich auf die Balearen ausgewanderte 
                Kleinfamilie profitiert von dieser Steuerreform. 
                 
                Die grosse Mehrheit der Eigentümer von Ferienimmobilien oder 
                Übersiedlern mit Rechtsnachfolgern wie Kindern die in 
                Deutschland, Österreich oder anderswo auf der Welt arbeiten, 
                werden steuerlich links liegen gelassen. 
                 
                Die Balearenfamilie hingegen hat noch weitere Steuervorteile zu 
                erwarten in Form von erhöhten Freibeträgen, Kinder unter 21 
                Jahren bis zu 50.000 €, Kinder über 21 Jahre, Ehegatten und 
                sonstige direkte Verwandte bis 25.000 €. 
                Auch für Verwandte zweiten und dritten Grades sieht das 
                Regionalgesetz noch einen Freibetrag von 8.000 € vor; so dessen 
                Artikel 2. 
                Der folgende Artikel 3 erhöht die Freibeträge für erbende 
                Behinderte bis auf 300.000 €. 
                Artikel 5 erhöht für Erben der jeweiligen Hauptwohnsitzimmobilie 
                des Erblassers, soweit es sich um Ehegatten oder Verwandte in 
                gerader Linie handelt, den landesweit geltenden Freibetrag von 
                123.000 € auf 180.000 € wenn die Eigentümerstellung mindestens 
                fünf Jahre aufrechterhalten wird. 
                 
                Weitere Steuervorteile gibt es objektbezogen für geerbte 
                Unternehmen, Gesellschaftsanteile oder historische und 
                kulturelle Vermögensgüter der Balearen; auch Immobilien in 
                Schutzzonen werden nun mit um 95 % reduziertem Ausgangswert 
                erfasst. 
                 
                Aus Sicht des in deutsch-spanischen Erbangelegenheiten 
                beratenden Rechtsanwaltes eröffnet die Regionalreform zumindest 
                einen geringfügig erweiterten Gestaltungsspielraum dann wenn 
                zumindest seitens der Elterngeneration eine Wohnsitznahme auf 
                den Balearen nicht ausgeschlossen ist. 
                 
                In diesem Rahmen bleibt noch im Detail und endgültig zu klären 
                wann der auf den Balearen wohnende Erbe in der Rechtspraxis als 
                unbeschränkt auf den Balearen steuerpflichtige Person anerkannt 
                wird. 
                 
                Keine Zweifel hieran aufkommen können wenn sie bereits seit 
                Jahren eine entsprechende Steuererklärung bei einem Finanzamt 
                der Balearen abgeben. 
                Ob und unter welchen Konstellationen gegebenenfalls künftig auch 
                die Vorlage der Tarjeta de Residencia respektive die künftige 
                Registrierung als EU-Bürger oder die Meldung bei der Gemeinde 
                als Gemeindebürger, das „empadronamiento“, als tauglicher 
                Nachweis für eine Steuerwohnsitznahme auf den Balearen 
                akzeptiert werden, hier muss noch auf die Klarstellungen der 
                balearischen Steuerbehörden gewartet werden. 
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