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                Die Erbrechtskanzlei auf Mallorca 
 - Was wir für Sie tun können -
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                    Unsere Kanzlei bietet einen umfassenden Rechtsservice 
                    während des gesamten „Lebenszyklus einer Spanienimmobilie“, 
                    ab dem Zeitpunkt des Erwerbes bis zur Weiterveräusserung der 
                    Mallorcaimmobilie aus dem Familienkreis an Dritte. 
                     
                    Unser Vorteil: Die Kombination der Kenntnis zweier 
                    Rechtskreise mit langjähriger Praxiserfahrung vor Ort bei 
                    Spezialisierung gerade auf die optimierte Rechts- und 
                    Steuergestaltung bei Eigentum in Spanien. 
                     
                    Das können wir für Sie tun: 
                     
                      
                        | 
                         
                        1.  | 
                        
                         
                        
                        Prüfung vorgeschalteter Privatverträge, eigene 
                        Vertragsgestaltung und Begleitung zum spanischen Notar 
                        beim Immobilienerwerb. 
                        Dies schafft Rechtssicherheit und sichert die 
                        steueroptimierte Gestaltung. 
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                        2.  | 
                        
                         
                        
                        Nach dem Erwerb Ihrer Finca auf Mallorca: 
                        Strategische Vorbereitung Ihrer Rechtsnachfolge mit den 
                        Stichworten „optimierter Steuerstatus“, „Erschliessung 
                        von Freibeträgen“, „lebzeitige Übertragung“, 
                        „Vollmachtserstellung“ und angepasste Spanientestamente. 
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                        3.  | 
                        
                         
                        
                        Nach dem Erbfall: 
                        Nutzung des verbleibenden Potenzials zur 
                        Steuerminimierung, Erbschaftsannahme und 
                        Erbschaftsabwicklung.  | 
                       
                     
                    
                    Dies 
                    alles ist regelmässig mit Gesamtkostenvorteilen bis zu 50 % 
                    des Immobilienwertes verbunden durch: 
                    
                      
                        | 
                         
                        *  | 
                        
                         
                        
                        Ausschöpfung von Freibeträgen und niedrigen Steuersätzen  | 
                       
                      
                        | 
                         
                        *  | 
                        
                         
                        
                        Vermeidung kostenträchtiger Konfliktpotentiale  | 
                       
                      
                        | 
                         
                        *  | 
                        
                         
                        
                        Flexibilität im Zeitpunkt der Vermögensübertragung  | 
                       
                      
                        | 
                         
                        *  | 
                        
                         
                        
                        Rationelle Abwicklung der Vermögensnachfolge  | 
                       
                     
                    
                       
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