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                Erbrechtsangelegenheiten mit Spanienvermögen im Eigentum von 
                Nichtspaniern nehmen zu. Der Grund liegt darin, dass in den 
                letzten Jahrzehnten, namentlich von Deutschen und Engländern, 
                Immobilien in Spanien erworben wurden. 
                
                  
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                    Warum ist die rechtliche Bewältigung komplex? 
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                    Es muss immer zunächst nach Nationalität und Wohnsitz des 
                    Vererbers differenziert werden, um das im Einzelfall 
                    anwendbare nationale Erbrecht zu bestimmen. 
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                    Es sind regelmässig zwei nationale Steuerrechtsordnungen zu 
                    berücksichtigen. 
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                    Bei der Nachlassabwicklung sind fremdsprachliche 
                    Abwicklungen und Behördenkontakte die Regel. 
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                    Auch die spanischen Notariate werden bei der in Spanien zur 
                    erbrechtlichen Nachfolge notwendigen notariellen 
                    Erbschaftsannahme mit ihnen fremden Rechtsordnungen 
                    konfrontiert. | 
                   
                  
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                    Wie nun sind diese Problemlagen auflösbar? 
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                    Bestehende Vertrautheit mit dem internationalen Privatrecht 
                    ist für den handelnden Anwalt unabdingbar. 
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                    Kontakte zu Behörden sowie spezialisierten Steuerberatern 
                    und Rechtsanwälten aus den jeweils betroffenen Rechtskreisen 
                    ist von entscheidendem Vorteil. 
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                     Kanzleikorrespondenz 
                    in mehreren Sprachen ist Voraussetzung für die praktische 
                    Handlungsfähigkeit. 
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                    Gute Kontakte zu international erfahrenen spanischen 
                    Notariaten erleichtern die Abwicklung. | 
                   
                 
                
                
                 
                Diese Konstellation des Ineinandergreifens verschiedener 
                nationaler Rechtsordnungen bei der Bewältigung internationaler 
                Erbrechtsnachfolgen wird voraussichtlich auch noch mindestens 
                zwei Jahrzehnte in ähnlicher Weise fortbestehen, da sich die 
                Vereinheitlichungsbemühungen innerhalb der Europäischen Union 
                erst auf einer Vorstufe bewegen, in welchen Lösungsansätze 
                diskutiert werden und auf der Ebene des Europäischen Parlaments 
                aktuell lediglich Teilverbesserungen ausgearbeitet werden. 
                 
                 
                
                
                Günter Menth 
                
                
                Rechtsanwalt & Abogado inscrito 
                Manacor – Mallorca / Spanien 
                Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77 
                Fax: 0034 - 971 - 55 93 68 
                e-mail:
                
                info@erbrechtskanzlei-spanien.de  
                
                
                Internet:
                
                www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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