Wenn man über Jahrzehnte in den Vermögensaufbau
investiert hat, dann lohnt es sich, auch einmal intensiv und
in fachkundiger Begleitung die Vermögensnachfolge zu
regeln.
Dies gilt umso mehr bei Spanienvermögen, da das massgebliche
spanische Schenkungs- und Erbschaftssteuerreht bei Schenkungen
keine und bei erbrechtlicher Vermögensweitergabe nur
minimale persönliche Freibeträge für nächste
Verwandte in Höhe von ca. 30.000 DM kennt.
Bei einem Spanienvermögen von über 1 Mio. DM
ergeben sich bei fachkundiger Rechts- und Steuergestaltung
allerdings regelmässig Einsparpotentiale von mehreren
Hunderttausend Mark.
Dies ist der Tätigkeitsbereich, auf den sich unsere
Kanzlei seit Jahren spezialisiert hat, in welchem wir veröffentlichen
und als Fachreferenten in Deutschland und Spanien tätig
sind.
Die Vermögensnachfolgeplanung wird regelmässig
über ein ausführliches Beratungsgespräch
eingeleitet. Die weiteren Kontakte laufen dann zunächst
per Fax, e-mail und ergänzend Telefon.