Diese Fragestellung ist eine doppelte:
                    Ist der Rechtsnachfolger nach dem Erbrecht oder dem Gesellschaftsrecht 
                    zu bestimmen und welches nationale Recht kommt zur Anwendung, 
                    das deutsche oder das spanische?
                    
Die Antwort:
                      Handelt es sich um die erbrechtliche Rechtsnachfolge in 
                      einem Anteil einer Kapitalgesellschaft wie eine GmbH/S.L., 
                      dann entscheidet das Erbrecht. War der verstorbene Gesellschafter 
                      deutscher Nationalität, ist deutsches Erbrecht massgebend, 
                      bei spansicher Nationalität das spanische.
                    Ist eine Gesellschafterstellung in einer Personalgesellschaft 
                      Betrachtungsgegenstand, dann ist das Gesellschaftsrecht 
                      massgebend. Ob dies nun wiederum das deutsche oder das spanische 
                      Gesellschaftsrecht ist, ist abhängig vom tatsächlichen 
                      Sitz der Gesellschaft in Deutschland oder Spanien; dies 
                      nach der sogenannten Sitztheorie. Nur, wo befindet sich 
                      der tatsächliche Sitz einer Gesellschaft ? Das ist 
                      derjenige Ort, an dem die zur Geschäftsführung 
                      berufenen Organe tätig sind.