Und jetzt der Wermutstropfen für alle 
                    Familien aus dem schweizer Kanton Schwyz: Wenn Sie eine Immobilie 
                    in Spanien haben, so fällt im Erb- oder Schenkungsfall 
                    gleichwohl die spanische Erbschaftssteuer an.
                    
Liegt allerdings das gesamte Vermögen im Kanton Schwyz, 
                      wird dieses Erbschafts- und Schenkungssteuerparadies Wirklichkeit.
                    Generell werden Erbschafts- und Schenkungssteuern in der 
                      Schweiz ausschliesslich von den Kantonen erhoben, denen 
                      damit auch das Recht zusteht, auf dies Steuern zu verzichten.
                    Eine ganze Reihe schweizer Kantone, vornehmlich in der 
                      Innenschweiz gelegen, verzichten zumindest dann auf die 
                      Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen, wenn Ehegatten 
                      und Kinder die Begünstigten sind.
                    Dies gilt beispielsweise für die Kantone Nidwalden, 
                      Obwalden und Uri, aber auch für Schaffhausen, St. Gallen, 
                      Zürich, Zug und das Wallis mit vorwiegend französischem 
                      Sprachgebiet.
                    Besonderheiten gelten für Immobilien oder sogenannte 
                      Liegenschaften.
                    Diese werden nicht im Wohnkanton, sondern im Kanton ihres 
                      Lageortes besteuert.
                    Als weitere Besonderheit sei hier erwähnt, dass die 
                      Grundstücksgewinnsteuer praktisch mitvererbt 
                      werden kann. Bei nahen Verwandten als Erben erfolgt diese 
                      Besteuerung zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Erben ihrerseits 
                      die Immobilie verkaufen. Was bedeutet dies für die 
                      Praxis?
                    Der Faktor Grundstücksgewinnsteuer ist bei der Konzipierung 
                      einer ausgewogenen erbrechtlichen Regelung zu berücksichtigen.
                    Andernfalls kann es passieren, dass der Erbe einer Liegenschaft 
                      grob benachteiligt wird.
                    Wird beispielweise, wie beim Kanton Graubünden der 
                      aktuelle Verkehrswert der Erb- und Schenkungssteuerberechung 
                      von Wohnimmobilien zugrundegelegt, kann der Faktor Immobiliengewinnsteuer 
                      erheblich ins Gewicht fallen.
                    Immer empfehlenswert daher: Die genaue Information im jeweiligen 
                      Wohn- oder bei Immobilien Lageortkanton.
                    Bei alledem sollte man sich allerdings darüber im 
                      klaren bleiben, dass alles in Spanien belegene Immobilien- 
                      und mobile Vermögen, - auch Bankkontengelder und Lebensversicherungsansprüche 
                      aus Verträgen mit spanischen Versicherungsgesellschaften 
                      der spanischen Erbschaftssteuer mit dem europaweit höchsten 
                      Spitzensteuersatz von über 81 % unterfällt. Auch 
                      beim Wohnsitzkanton Schwyz und gleichzeitigem Immobilienvermögen 
                      in Spanien bleibt also erbschaftssteuerlicher Handlungsbedarf.