Die lebzeitige Vermögensübertragung eröffnet 
                    Steuervorteile, birgt aber auch Risiken in sich. Eine typische 
                    Form der eigenen Absicherung ist die des Vorbehaltes des lebenslänglichen 
                    Nutzungsrechtes namentlich beim Verschenken einer Immobilie.
                    
Wollen Sie allerdings unter gewissen Umständen die 
                      Immobilie komplett wieder zurückerhalten als Eigentümer 
                      oder verhindern, dass der neue Eigentümer die Immobilie 
                      an einen Dritten verkauft, dann empfiehlt sich die Vereinbarung 
                      eines sogenannten Rückforderungsvorbehaltes.
                    Häufig vereinbart wird ein solcher für den Fall 
                      des Vorversterbens des Beschenkten.