Erbschaftssteuertipps für 
                  Spanienvermögen, das mag ja ganz schön sein. Aber richten 
                  diese sich nicht in der der Regel an die falsche Zielperson? 
                  Was nämlich, - so die berechtigte Frage -, hat ein Vererber 
                  von einer Einsparung von Erbschaftssteuer. 
                  
                  Nun, die typische Antwort eines Juristen heisst hier: „Das 
                  kommt darauf an!“.
                  
                  Es kommt zum Beispiel darauf an, ob Sie als Ehepartner in 
                  gleicher Weise als Vererber wie als Erbe der 
                  Miteigentumshälfte in Betracht kommen. Dann nämlich können Sie 
                  bereits von einer intelligenten Vermögensnachfolgeregelung 
                  erbschaftssteuerlich profitieren. Hälftige 
                  Miteigentümerstellung ist dann global gesehen von Vorteil.
                  
                  Sie können aber auch als Eigentümer einer Spanienimmobilie 
                  diese Ihre Rechtsstellung lebzeitig zur Erhöhung Ihrer 
                  Altersrente versilbern. Genügt Ihnen nicht die Innehabung des 
                  lebenslänglichen Niessbrauchesrechtes anstelle des Eigentums 
                  an der Spanienimmobilie. Dann beispielsweise können Sie das 
                  sogenannte „nackte Eigentum“ an Ihrer Spanienimmobilie 
                  lebzeitig veräussern und gleichwohl lebenslänglich sowohl Ihre 
                  Spanienimmobilie bewohnen, wie auch diese bei Bedarf, unter 
                  Bezug des Mietbetrages, vermieten. Eine nicht uninteressante 
                  Möglichkeit, die eigene Altersrente zu erhöhen, Kreuzfahrten 
                  über die Weltmeere und ähnliche Erweiterungen des eigenen 
                  Horizontes rücken dann für sie in den Bereich des Möglichen.
                  
                  Aber nicht nur materielle Werte stehen im Leben im 
                  Mittelpunkt. Eine frühzeitige adäquate 
                  Vermögensnachfolgeregelung kann auch ganz entscheidend zum 
                  Familienfrieden beitragen. 
                  Eventuell sind Ihre Kinder als Rechtsnachfolger dann auch 
                  besonders am Erhalt und an der Renovierung Ihrer 
                  Spanienimmobilie interessiert.
                  
                  Selbst wenn Sie Ihre Spanienimmobilie zeitnah wieder verkaufen 
                  möchten, können sich für Sie gezielte Überlegungen zur 
                  Rechtsnachfolgegestaltung für Sie in erheblichem Masse 
                  auszahlen.
                  
                  Ein Beispiel:
                  Können Sie bereits für einen Zeitraum von während drei Jahren 
                  Ihre Eigenschaft als Steuerresidenter in Spanien nachweisen, 
                  haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in einer Spanienimmobilie und 
                  erzielen Sie bei dem Verkauf Ihrer Spanienimmobilie einen 
                  Verkaufsgewinn, dann ist dessen Besteuerung um 15 % niedriger 
                  als bei deutschem Steuerresidentenstatus. Hier lohnt  sich 
                  auch heute noch die Beantragung der spanischem Residencia.
                  
                  Und damit nicht genug. Erwerben Sie binnen zwei Jahren nach 
                  notarieller Veräusserung Ihrer spanischen 
                  Hauptwohnsitzimmobilie in Spanien hier eine Spanienimmobilie 
                  als Hauptwohnsitz und investieren Sie Ihren Gewinn dann, 
                  können sie dessen Besteuerung oft komplett vermeiden.
                  
                  Ausserdem, - die Frage sei erlaubt -, wem gefallt es schon, 
                  wenn die aus angesparten, versteuerten Geldbeträgen erworbene 
                  Spanienimmobilie durch erhebliche Erbschaftssteuer der 
                  Kindergeneration oder dem Lebensgefährten entwertet wird.