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                    Manche Dinge im Leben haben die Tendenz, gerne auf die lange 
                    Bank geschoben zu werden. Hierzu zählt mit Sicherheit, so 
                    unsere langjährige Erfahrung als Anwaltskanzlei, auch die 
                    Regelung der Rechtsnachfolge innerhalb der Familie, und zwar 
                    sowohl von Seiten der Eltern, wie auch der Kindergeneration. 
                     
                    Die Zielsetzung 
                     
                    Dies obgleich meist beide Seiten im Grunde das gleiche Ziel 
                    verfolgen: Das erarbeitete Vermögen soll möglichst 
                    ungeschmälert von Steueransprüchen des Staates oder mehrerer 
                    Staaten an die Folgegeneration weitergegeben werden; gerecht 
                    verteilt und bei eigener finanzieller Absicherung im Alter. 
                    Letztere sind weitere wichtige Zielsetzungen, welche das 
                    deutsche Erbrecht nicht automatisch mit Eintritt der 
                    gesetzlichen Erbfolge abzusichern pflegt. 
                     
                    Besondere Lebenssituationen 
                     
                    Mitunter gibt es auch spezifische Zielsetzungen, wie etwa 
                    Bevorzugung oder Nichtberücksichtigung bestimmter Kinder 
                    aufgrund konkreter Lebensumstände, es soll der 
                    Vermögensübergang in die Schwiegerfamilie verhindert werden 
                    oder von Kinderseite gilt es, den Pflichtteilsanspruch 
                    möglichst abzusichern, wenn Lebenspartner von Elternteilen 
                    mit nicht ausschliesslich emotionalen Beweggründen ins Spiel 
                    kommen. 
                     
                    Die typische Situation 
                     
                    Meist schlummert oder brodelt der Gedanke „jetzt müssten wir 
                    die Rechtsnachfolge doch einmal aktiv angehen“ längere Zeit 
                    unter der Oberfläche und wird erst bei Eintritt bestimmter 
                    Ereignisse wie Krankheit, Unfall, Vorenthaltung der 
                    Enkelkinder oder Vergleichbarem zum aktiven Handlungsimpuls. 
                     
                    Mit einem solchen Abwarten handeln Sie sich allerdings 
                    zusehens Nachteile ein, nicht nur steuerlicher Art. 
                     
                    Auch der Familienfrieden wird zusehens gefährdet und oft 
                    schleichend der familiäre Gleichklang gestört durch die 
                    schwelende Situation der Nichtregelung. Gefährdet ist 
                    schliesslich aus Sicht der Elterngeneration auch die 
                    finanzielle sowie die persönlich-familiäre Absicherung im 
                    Alter. 
                     
                    Wer ergreift nun die Initiative? 
                     
                    Wenn Sie es nicht tun tut es keiner oder, wenn doch, erfolgt 
                    die Regelung vielleicht nicht kompetent oder nicht in die 
                    richtige Richtung. 
                     
                    Urlaubszeit – Zeit zum Nachdenken 
                     
                    Wenn Ihre Familie über eine Ferienwohnung in Spanien, 
                    vielleicht auf Mallorca oder Menorca, verfügt, gilt es 
                    natürlich, die spezifischen Rechts- und Steuerprobleme 
                    zentral in die Rechtsberatung zur Rechtsnachfolge mit 
                    einzubeziehen. Dann benötigen Sie einen spezialisierten 
                    Rechtsexperten. 
                     
                    Aber auch ohne diese besonderen Umstände kann Ihnen ein im 
                    Erbrecht versierter Anwalt vielleicht gerade im Rahmen Ihres 
                    Ferienaufenthaltes auf Mallorca weiterhelfen, etwa im Rahmen 
                    eines sogenannten Erstberatungsgespräches, zudem mit 
                    finanziell begrenztem Aufwand von 190 € zzgl. USt. 
                     
                    Fernberatung mit moderner Kommunikationstechnik 
                     
                    Und was ist dann, wen ich meinen Rechtsexperten nach dem 
                    Urlaubsaufenthalt nicht mehr jederzeit persönlich 
                    kontaktieren kann? Das ist heutzutage kein Problem mehr. Die 
                    Fortführung der Beratung erfolgt mit moderner 
                    Kommunikationstechnik wie email, Fax und Telefon, 
                    regelmässig völlig reibungslos. 
                     
                    So sind in heute Fernberatungen ohne persönlichen Kontakt 
                    von Angesicht zu Angesicht an der Tagesordnung, wobei die 
                    Anwaltswebsite mit Text- und Bildinformationen zum 
                    Rechtsanwalt den direkten persönlichen Kontakt, verbunden 
                    mit Telefonaten, leichter zu ersetzen vermag. 
                     
                    Zudem spart die Fernberatung Zeit und Wege und per email 
                    können Sie Ihre Überlegungen zu jeder Tages- und Nachtzeit 
                    sowohl formulieren wie auch absenden. 
  
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