|  
                    
                    
                     
                    Ein Ferienhaus in Spanien ist häufig zur aktuellen und 
                    späteren Mitwirkung auch durch die Kinder- und 
                    Enkelkindergeneration konzipiert.  
                     
                    Oft allerdings ist zunächst die künftige 
                    Familienzusammensetzung mit Schwiegerkindern noch nicht 
                    absehbar und es soll beim Hauskauf in Spanien jedenfalls 
                    vorsorglich verhindert werden, dass das hier investierte, 
                    selbst erwirtschaftete Vermögen womöglich per 
                    Rechtsnachfolge plötzlich in eine Schwiegerfamilie abfliesst.
                     
                     
                    Wie kann das geschehen? 
                    Hier gibt es zwei Wege des Vermögensabflusses: 
                    Den Fall des Vorversterbens Ihres Kindes vor dessen 
                    Ehepartner und den Fall der späteren Scheidung Ihrer Kinder.
                     
                     
                    Dem Ehepartner steht, - zumindest bei Anwendbarkeit des 
                    deutschen Rechtes -, immer ein gesetzliches Erbrecht 
                    respektive Pflichtteilsrecht und bei gesetzlichem Güterstand 
                    im Scheidungsfall ein Zugewinnausgleichsanspruch zu. 
                     
                    Der Zugewinnausgleichsanspruch betrifft zwar grundsätzlich 
                    nicht vor oder während der Ehezeit geerbtes Vermögen, wohl 
                    aber die Wertsteigerung welche eine Immobilie während der 
                    Ehezeit erfahren hat. 
                     
                    Und in Spanien, speziell auf Mallorca, pflegen die 
                    Wertsteigerungen im Laufe der Zeit erhebliche Beträge 
                    anzunehmen. 
                     
                    Obgleich nun mit der Scheidung ein gesetzliches Erbrecht, 
                    inklusive des Pflichtteilsanspruches, ebenso wegfällt wie im 
                    Regelfall die Rechtswirksamkeit einer testamentarischen 
                    Erbeinsetzung des Ehepartners Ihre Rechtswirkung verliert, 
                    erfolgt in der Praxis gleichwohl eine anteilige Übertragung 
                    des Wertsteigerungsbetrages der spanischen Immobilie an das 
                    Schwiegerkind. 
                     
                    Also nicht nur das Erbrecht sondern auch das Eherecht führt 
                    oft zum Vermögensabfluss an angeheiratete 
                    Familienmitglieder. 
                     
                    Die natürliche Folgefrage an den Rechtsanwalt: Wie können 
                    wir dies verhindern? 
                     
                    Wer trotz lebzeitiger Übertragung seine 
                    Einwirkungsmöglichkeiten nicht aufgeben möchte behält sich 
                    zumindest ein Niessbrauchs- oder Wohnrecht an der 
                    Spanienimmobilie vor.  
                     
                    Auch per Vertragsbedingungen oder Auflage bei 
                    testamentarischer Regelung lässt sich der Vermögensabfluss 
                    reduzieren.  
                     
                    Das weiterhin theoretisch einsetzbare Instrumentarium der 
                    Vor- und Nacherbfolge bei Vermögen ist in Spanien als 
                    Rechtsfigur dem spanischen Rechtssystem unbekannt ist. Dies 
                    schafft Probleme bei der praktischen Abwicklung.  
                     
                    Praktikabel hingegen ist die Ersatzerbeneinsetzung der 
                    Enkelkinder. 
                     
                    Bei jeglicher testamentarischer Gestaltung internationaler 
                    Vermögenssituationen bedarf es allerdings der Überprüfung 
                    auch der Steuersituation. 
                     
                    Kaum jemand wird eine sichere Vermögensvernichtung per 
                    Erbschaftssteuerbelastung tätigen wollen um einen 
                    potenziellen Vermögensabfluss an Schwiegerkinder zu 
                    vermeiden. 
                 |