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                In der 
                Praxis ein immer häufigerer Fall:  
                 
                Der deutsche Erblasser war auch Eigentümer oder Miteigentümer 
                einer Immobilie in Spanien.  
                Die Rechtsnachfolge stellt sich diesbezüglich im spanischen 
                „Ausland“ naturgemäss komplizierter dar: Es sind zwei Rechts- 
                und Steuersysteme zu berücksichtigen. 
                Wen sollen Sie mit der Rechtsnachfolgeregelung beauftragen? 
                Einen Notar in Deutschland oder in Spanien? Einen Rechtsanwalt 
                in Deutschland in der Nähe ihres Wohnortes oder einen Anwalt in 
                Spanien? Muss der Rechtsanwalt in Spanien dann seinen dortigen 
                Kanzleisitz in der Nähe des Hauses oder Appartements haben 
                welches Teil das Nachlassvermögens ist? Auf diese Fragen gibt es 
                überzeugende Antworten: 
  
                
                  
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                    Ein 
                    Notar in Spanien ist aus zwei Gründen nicht der richtige 
                    direkte Ansprechpartner: 
                    Zum einen fehlen ihm die Kenntnisse im deutschen Erbrecht. 
                    Zum anderen hat der Notar in Spanien eine grundlegend andere 
                    Funktion als der Notar in Deutschland, welcher deutsche 
                    Erbangelegenheiten durchaus auch in Gesamtregie abwickelt.
                     
                     
                    Der spanische Notar betreibt hingegen keine Rechtsberatung 
                    oder strategische Rechtsgestaltung, sondern ist/hat eher 
                    „Beglaubigungsfunktion“ und ist Garant der gesetzeskonformen 
                    Abwicklung.  
                    In der Praxis beurkundet er die anwaltlich vorbereiteten 
                    Rechtsvorgänge wie Kaufverträge und Erbschaftsannahmen.
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                    Vom 
                    deutschen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Deutschland, wenn 
                    er denn über spezifische Rechtskenntnisse auch im spanischen 
                    Recht verfügt, ist der alltägliche Praxiskontakt mit 
                    spanischen Behörden und spanischen Notar ohne direkten 
                    Kooperationspartner in Spanien, schwerlich vorzuhalten.
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                    Für 
                    Erbrechtsangelegenheiten sind sie also beim insoweit 
                    spezialisierten deutschen Rechtsanwalt mit direktem 
                    Kanzleisitz und Arbeitsort in Spanien richtig.  | 
                   
                 
                Nun zur 
                Folgefrage: 
                Muss der deutsche Anwalt in Spanien seinen Kanzleisitz am 
                Lageort der Spanienimmobilien haben? 
                Die Antwort lautet: nein, dies ist nicht erforderlich. 
                 
                Die in Spanien nötige notarielle Erbschaftsannahme kann vor 
                jedem spanischen Notar erfolgen. Die nachfolgende 
                Grundbucheintragung erfolgt dann „automatisch“ ohne weitere 
                Mitwirkungsnotwendigkeit der Erben. 
                 
                Wenn Sie als Erbe die notarielle Erbschaftsannahmeurkunde in 
                Spanien persönlich unterzeichnen möchten, spielt der Kanzleisitz 
                von Anwalt und Notar in Spanien betreffend die kostengünstige 
                Erreichbarkeit noch eine gewisse Rolle. Hier ist der Standort 
                Mallorca mit kürzester Entfernung und optimierten 
                Flugverbindungen nach Deutschland wohl prädestiniert.  
                 
                Aber sie können die Aufgabe der Erbschaftsannahme auch einem 
                spezialisierten Rechtsanwalt in Spanien übertragen und die 
                entsprechende Urkunde nachträglich in Deutschland genehmigen.
                 
                 
                Die Wahl gerade einer auf deutsch-spanische 
                Erbrechtsangelegenheiten spezialisierten Kanzlei ist übrigens 
                auch nach bereits eingetretenem Erbfall wichtig; nicht nur wegen 
                der dann gesicherten professionellen Abwicklung, sondern auch 
                deshalb, weil zu diesem Zeitpunkt noch gewisse Möglichkeiten zur 
                optimierten Steuer- und Rechtsgestaltung bestehen, etwa im 
                Hinblick auf einen künftigen Verkauf. 
                 
                Auch hier erweist sich der Slogan eines bekannten 
                Immobilienmaklers als treffend:  
                “Lieber gleich zum Profi“.  |