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                Testaments-Check bei Spanienvermögen: 
                Haben Sie das richtige Testament für Spanien? | 
                
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            Diesen „Check“ bietet unsere, auf deutsch-spanische
            Erbschaftsangelegenheiten spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zum
            Erstberatungshonorar von 190 € zzgl. USt. an. 
             
            Und so gehen Sie vor: 
             
            Sie übersenden uns per Fax (0034 – 971 – 55 93 68) oder email (info@erbrechtskanzlei-spanien.de)
            Ihr Testament. 
             
            Soweit seit der Testamentsabfassung Änderungen eingetreten sind,
            z.B. ist eine bedachte Person oder ein Vermögensgegenstand
            weggefallen, die Ehe ist geschieden worden usw., teilen Sie uns dies
            ebenso kurz mit, wie Änderungen Ihrer testamentarischen
            Zielrichtung. 
             
            Die Besonderheit dieser Dienstleistung besteht darin, dass auch
            gerade spezifische oder aktuelle Änderungen in der spanischen
            Rechts- und Steuerpraxis mitbewertet werden. 
             
            Mit diesem Testaments-Check haben Sie dann also die Sicherheit: Mein
            Testament ist aktuell spanientauglich. 
             
            Regelmässig binnen zehn Tagen erhalten Sie dann unseren Check-Bericht. 
             
             
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