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                    Die Rechtsfigur der Immobiliengesellschaft, sociedad 
                    patrimonial, wurde abgeschafft. Die Einkommensteuer auf 
                    den Verkaufsgewinn bei Immobilienverkäufen auf 18 %, - bei 
                    verkaufenden Residenten und Nichtresidenten -, 
                    gleichgeschaltet. Parallel wird die Steuerbefreiung bei 
                    langjähriger Eigentumsstellung schrittweise verschwinden. 
                    Andererseits gibt es jetzt mit regionalen Unterschieden für 
                    die in Spanien residente Kleinfamilie oft erhebliche 
                    Erbschaftssteuerminimierungen, beispielsweise auf den 
                    Balearen auf 1 %. 
                     
                    Manches Steuersparmodell aus der Vergangenheit hat damit 
                    ausgedient, andere gilt es systematisch zu erschliessen. 
                     
                    Hilfreich sein können hier Befreiungstatbestände für die 
                    Verkaufsgewinnsteuer, wie die Fälle der zeitnahen 
                    Wiederinvestition des Verkaufserlöses der bisherigen in den 
                    Ankauf einer neuen Hauptwohnsitzimmobilie oder deren 
                    Veräusserung nach Erreichen des 65. Lebensjahres.  
                     
                    Die zentrale Frage hier: Wie werde ich rechtzeitig 
                    Steuerresidenter in Spanien? 
                     
                    Die Anmeldung beim spanischen Finanzamt als hier 
                    einkommensteuerpflichtige Person spielt dabei eine zentrale 
                    Rolle, auch bei der Zielrichtung der 
                    Erbschaftssteuerminimierung. Aber Achtung: Dies sollte nicht 
                    andererseits mit überwiegenden Nachteilen, etwa bei der 
                    Krankenversicherung oder für die Vermögensübertragung in 
                    Deutschland und die dann anfallende spanische 
                    Erbschaftssteuer „erkauft“ werden. 
                     
                    Die stimmige Steuerstrategie ist oft eine solche der 
                    etappenweisen Vermögensübertragung bei Nutzung bestehender 
                    Besteuerungsunterschiede in den beteiligten Ländern. 
                     
                    Beispiel: Die erheblichen persönlichen 
                    Schenkungssteuerfreibeträge in Deutschland für Ehegatten und 
                    Kinder von mehreren hunderttausend Euro kennt man in Spanien 
                    nicht. So ist häufig deren Nutzung vor Verlagerung des 
                    Steuerwohnsitzes nach Spanien das Gebot der Stunde. 
                     
                    Die Basis für die Entwicklung jedweder 
                    Steuerminimierungsgestaltungen allerdings ist die 
                    Feststellung der Ausgangslage oder, des „Ist-Zustandes“: Mit 
                    welcher Besteuerung ist wann zu rechnen, wenn keinerlei 
                    weitere Massnahmen ergriffen würden. 
                     
                    Hier erkennen Sie den Handlungsbedarf und dessen 
                    Dringlichkeit. 
                     
                    Dies kann in einer Erstberatung grob eingeschätzt und in 
                    einem Rechtsgutachten mit ergänzend aufgezeigten und 
                    konkretisierten Handlungsalternativen zur Steuerminimierung 
                    bei der Rechtsnachfolge in Spanien ausgearbeitet werden. 
                     
                    Im heutigen Internetzeitalter bedarf dieser „Prüfstand“ 
                    nicht notwendigerweise einer persönlichen Besprechung. 
                    Informationsübermittlungen erfolgen regelmässig per Fax oder 
                    email. 
                     
                    Rechtsnachfolgemassnahmen können selbst bei der 
                    Notwendigkeit der Erstellung notarieller Urkunden durch 
                    Ratifizierungen solcher notarieller Urkunden am jeweiligen 
                    Wohnort der Beteiligten ohne eigene Anwesenheit beim 
                    spanischen Notartermin rechtswirksam werden. 
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