In dieser Situation gilt es, neben der praktische Frage der 
                    eigenen Lebensplanung auch rechtliche, steuerliche und strategische 
                    Fragen zu beantworten.
                    
Die zentrale Frage der Lebensplanung geht dahin zu entscheiden, 
                      ob wann und in welcher Intensität das Haus in Spanien 
                      selbst genutzt werden soll. Oder ist gar eine Geschäftsverlagerung 
                      nach Spanien aktuell oder mittelfristig planbar ?
                    Rechtlich geht es zunächst darum, die nötigen 
                      Schritte zur Umsetzung der Rechtsnachfolge gut organisiert 
                      zu wissen.
                    Zwar tritt die Rechtsnachfolge des Erben einer Spanienimmobilie 
                      auch direkt mit dem Versterben des Vererbers ein. Bis zur 
                      Eintragung in das spanische Grundbuch sind aber eine Reihe 
                      von Zwischenschritten erforderlich, oft mit Übersetzungen 
                      und Apostillierung deutscher Dokumente verbunden. Wesentliche 
                      Punkte sind Erbscheinsantrag, notarielle Erbschaftsannahme 
                      und Steuerzahlung.
                    Steuerzahlung mag sich einfach anhören, aber einfach 
                      die Steuern zahlen, die das Finanzamt per Steuerbescheid 
                      verlangt, das geht in Spanien nicht.
                    Vielmehr müssen Sie zuerst die geerbte Immobilie selbst 
                      bewerten, sich eine spanische Steuernummer und dann Ihre 
                      persönlichen Steueretiketten besorgen, mit denen Sie 
                      dann beim zuständigen Finanzamt den von Ihnen selbst 
                      nach spanischem Erbschaftssteuerrecht berechneten und in 
                      ein spezifisches Formular eingetragenen Steuerbetrag bezahlen.
                    Danach erst ist der weitere Prozess der Grundbucheintragung 
                      initiierbar.
                    Dem Fachmann, und damit auch dem gut beratenen Erben, stellen 
                      sich weiterhin noch strategische Fragen.
                      - Wann sollte sinnvollerweise die Erbschaftsannahme erfolgen 
                      ?
                      - Wenn ein Verkauf des Hauses ansteht, sollte man dann zunächst 
                      vorab aus
  steuerlichen Gründen seinen Wohnsitz nach 
                      Spanien verlegen ?
                      - Welche Fristen sind bei alledem zu beachten ?
                    Komplizierter wird die Angelegenheit, wenn mehrere Miterben 
                      vorhanden sind, das Testament Auslegungsmöglichkeiten 
                      eröffnet, die bisherige Grundbuchrechtslage nicht klar 
                      ist oder mit der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen 
                      zu rechnen ist.