Ist der Vererber Deutscher, dann kann Ihnen ein Pflichtteilsanspruch 
                      zustehen, wenn Sie zu folgender Personengruppe gehören:
                    Mutter, Vater, Sohn, Tochter, Ehemann, Ehefrau, Enkel oder 
                      Enkelin.
                    Selbst, wenn Sie als Kind über Jahrzehnte hinweg keinerlei 
                      Kontakt mehr zu ihrem versterbenden Elternteil hatten, bleibt 
                      Ihnen dieser Pflichtteilsanspruch erhalten.
                    Umgekehrt entfällt Ihr Pflichtteilsanspruch für 
                      den Ehegatten mitunter auch dann, wenn eine Scheidung noch 
                      nicht gerichtlich ausgesprochen ist. Allerdings muss zumindest 
                      der Scheidungsantrag zugestellt sein.
                    Der Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch auf Auszahlung 
                      eines Geldbetrages gegen den Erben, der geltend gemacht 
                      werden kann aber nicht geltend gemacht werden muss.
                    Gehören Sie also zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten, 
                      ohne im Testament als Vermächtnisnehmer oder Erbe entsprechend 
                      berücksichtigt werden zu sein, dann müssen Sie 
                      unter Berücksichtigung der konkreten Umstände 
                      selbst ihren eigenen Masstab anlegen, um zu entscheiden, 
                      ob Sie Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen.
                    Zu Ihrer Entscheidung steht Ihnen ein Zeitrahmen von 3 
                      Jahren ab Kenntnis des Versterbensfalls zu.
                    Mitunter ist die Geltendmachung oder Nichtgeltendmachung 
                      eines Pflichtteilsanspruches aber auch ein Rechenexempel 
                      mit Risikofaktor.
                    So ist seitens der Elterngeneration das sogenannte Berliner 
                      Testament mit Pflichtteilstrafklausel durchaus üblich.
                    Dies bedeutet, dass sich die Eltern gegenseitig als Alleinerben 
                      einsetzen und ein Kind das beim Versterben des ersten Elternteiles 
                      seinen Pflichtteilsanspruch geltend macht, nach dem Versterben 
                      des längerlebenden Elternteils gleichsam zur 
                      Strafe auch dann auf den Pflichtteil gesetzt wird.