Selbst wenn die Elterngeneration Eigentümer einer 
                    Spanienimmobilie ist, bringen es die eigenen 
                    Lebensverhältnisse oft mit sich, - Betreuung kleiner Kinder 
                    oder intensive berufliche Tätigkeit -, dass zunächst kaum 
                    Zeit verblieben ist, sich intensiv mit der künftigen 
                    Rechtsnachfolge in das Spanieneigentum zu befassen. Die 
                    Folge: Irgendwann ist dann „plötzlich“ der Erbfall 
                    eingetreten und sie sind kurzfristig mit einer ganzen Reihe 
                    schwerlich zu entscheidenden Fragen konfrontiert:
 
                      
                        
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                           welche Fristen sind zu beachten?  | 
                        
                        
                          | 
                           
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                           welche Steuern sind zu zahlen?  | 
                        
                        
                          | 
                           
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                             | 
                          
                           an wen kann ich mich zunächst 
                          vertrauensvoll wenden?  | 
                        
                        
                          | 
                           
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                             | 
                          
                           welche Rechtsordnung ist 
                          überhaupt einschlägig?  | 
                        
                      
                     
                    
                    Die richtigen Weichen stellen
                    
                    Wer sich auf fremdem Terrain bewegt, ist umso grösseren 
                    Gefahren ausgesetzt um nicht in allseits lauernde Fallen zu 
                    tappen. Und bei Eintritt in eine bisher unbekannte 
                    Rechtsordnung ist umso mehr Vorsicht geboten.
                    
                    Den richtigen Berater auswählen
                    
                    In unserer immer komplexer werdenden Welt sind wir mehr 
                    und mehr auf Fachleute und Spezialisten angewiesen. Dies 
                    gilt in gleicher Weise für den Bereich der ärztlichen 
                    Versorgung wie für die Rechtsberatung, bei Rechtsanwälten 
                    noch ergänzend in Form von Länderspezialisten für bestimmte 
                    Rechtsbereiche.
                    
                    Machen wir es kurz: Vom spanischen Notar können Sie keine 
                    Rechtsberatung erwarten. Das ist nicht dessen Aufgabe. Zudem 
                    verfügt er gemeinhin über keine spezifischen Kenntnisse im 
                    mit zu berücksichtigenden deutschen Erbrecht.
                    
                    Vom deutschen Notar oder Anwalt können Sie grundsätzlich 
                    keine spezifischen Fachkenntnisse der spanischen 
                    Rechtsordnung und Sprache erwarten.
                    
                    Richtig sind Sie grundsätzlich bei einigen wenigen deutschen 
                    Notaren mit Schwerpunktspezialisierung auf Spanien, sowie 
                    bei einigen Anwaltskanzleien mit Doppelstandort in 
                    Deutschland und Spanien, vorzugsweise wiederum mit 
                    einschlägiger Spezialisierung.
                    
                    Faktor Zeit – kurzfristig richtig reagieren
                    
                    Je schneller Sie reagieren, desto mehr und umfassendere 
                    Handlungsmöglichkeiten bleiben Ihnen eröffnet. 
                    Beispielsweise gibt es in Spanien nach Ablauf von sechs 
                    Monaten ohne Antritt der Rechtsnachfolge für den Erben nicht 
                    unerhebliche Erbschaftssteuerzuschläge, welche sich 
                    schrittweise auf bis zu 20 % erhöhen. Existiert ein 
                    Bankkonto in Spanien, so wird dies selbst bei lediglich 
                    gegebener Kontomitinhaberstellung des Verstorbenen 
                    bankseitig oft komplett paralisiert. Wenden Sie sich hier 
                    also zunächst vertrauensvoll an den Bankvertreter, sind Sie 
                    oft bereits in die erste Falle getappt.
                    
                    Aber auch ein schneller Verkauf kann steuerlich 
                    unvorteilhaft sein, ohne zuvor sinnvolle 
                    Vorbereitungsmassnahmen getroffen zu haben. Der Verkauf nach 
                    vorheriger Wohnsitzanmeldung, - empadronamiento -, in 
                    Spanien bringt erhebliche Steuervorteile.
                    
                    Spanische Erbschaftssteuer minimieren
                    
                    Im Idealfall hat hier der Eigentümer einer 
                    Spanienimmobilie schon frühzeitig rechtsgestaltend seine 
                    Vermögensnachfolge steuerlich optimiert. Aber auch nach 
                    eingetretenem Erbfall verbleiben noch so manche 
                    Gestaltungsmöglichkeiten.
                    
                    So kann die Erbschaftsausschlagung zugunsten der eigenen 
                    Kinder steuervorteilhaft sein. Gegebenenfalls kann der 
                    Wertansatz bei der Erbschaftsannahme an den zu erwartenden 
                    Verkaufspreis angepasst werden. Dies mag zuvor im Einzelfall 
                    die spanische Erbschaftssteuer erhöhen, ist allerdings 
                    zugleich mit erheblicher Verminderung der Besteuerung des 
                    Verkaufsgewinnes verbunden.
                    
                    Welche Rechtsordnungen kommen zur Anwendung?
                    
                    Nie ganz vermeiden lässt sich bei Vermögen in Spanien 
                    die Anwendung des spanischen Erbschaftssteuerrechtes mit nur 
                    sehr niedrigen persönlichen Erbschaftssteuerfreibeträgen für 
                    Ehegatten und Kinder in Höhe von lediglich jeweils 16.000,- 
                    €.
                    
                    Zudem kommt bei deutscher Nationalität des verstorbenen 
                    Spanienimmobilieneigentümers das deutsche Erbrecht zur 
                    Anwendung, in der Rechtspraxis allerdings modifiziert durch 
                    spanische Besonderheiten.
                    
                    Eine Besonderheit ist die Notwendigkeit der notariellen 
                    Erbschaftsannahme, praktische Voraussetzung um als 
                    Rechtsnachfolger einer Immobilie in Spanien in das dortige 
                    Grundbuch eingetragen zu werden.
                    
                    Der typische Ablauf der erbrechtlichen Rechtsnachfolge in 
                    Spanienvermögen
                    
                    Und so gehen Sie im Erbfall vor:
 
                    
                      
                        
                          | 
                           1.  | 
                          
                           Richtige Beraterauswahl  | 
                        
                        
                          | 
                           2.  | 
                          
                           Rechtsgutachten zum weiteren 
                          Fortgang erstellen lassen  | 
                        
                        
                          | 
                           3.  | 
                          
                           Internationale Sterbeurkunde 
                          beschaffen  | 
                        
                        
                          | 
                           4.  | 
                          
                           Erbennachweise beantragen oder 
                          beschaffen. Dies kann im Einzelfall der deutsche 
                          Erbschein oder das spanische notarielle Testament sein  | 
                        
                        
                          | 
                           5.  | 
                          
                           Spanische Steuernummer beantragen 
                          lassen  | 
                        
                        
                          | 
                           6.  | 
                          
                           Abfrage beim spanischen 
                          Testamentsregister bezüglich potentiell in Spanien 
                          registrierter Testamente  | 
                        
                        
                          | 
                           7.  | 
                          
                           Notarielle Erbschaftsannahme 
                          realisieren lassen  | 
                        
                        
                          | 
                           8.  | 
                          
                           Zahlung der Erbschaftsteuer  | 
                        
                        
                          | 
                           9.  | 
                          
                           Eintragung in das spanische 
                          Grundbuch  | 
                        
                        
                          | 
                           10.  | 
                          
                           Verkauf der Spanienimmobilie, 
                          soweit veranlasst  | 
                        
                      
                     
                    Wenn Sie eine vereinfachte 
                    Abwicklung bevorzugen
                    
                    Dann erteilen Sie einem Miterben oder Ihrem anwaltlichen 
                    Berater die erforderliche notarielle Vollmacht unter 
                    Berücksichtigung der spanischen Besonderheiten bei der 
                    Vollmachtsabfassung oder Sie ratifizieren notariell die 
                    bereits vom mündlich beauftragten Vertreter realisierte 
                    Erbschaftsannahmeerklärung.