Natürlich sind eine Reihe von Dokumenten 
                    nötig, die der Bank die Rechtsnachfolge des Erben belegen, 
                    um über Beträge auf dem vormaligen Konto des Vorerbers 
                    verfügen zu können.
                    
Oft wird die Verfügungsmöglichkeit des ausländischen 
                      Erben aber auch nur aus Rechtsunsicherheit auf Seiten der 
                      Bank verweigert oder verzögert.
                    Hinzu kommt mitunter die Sprachproblematik. Während 
                      die direkte Verständigung mit einer Person in der Bankfiliale 
                      vor Ort oft noch in deutscher Sprache möglich ist oder 
                      war, ist diese direkte sprachliche Verständigungsmöglichkeit 
                      mit dem Rechtsreferenten in der Zentrale der Bank nicht 
                      mehr gegeben.
                    Aus der Praxis wissen wir, dass spanische Banken mitunter 
                      auch dem Kontomitinhaber dann zunächst jede Verfügung 
                      über sein Konto verweigern, wenn der andere Kontomitinhaber 
                      verstorben ist.
                    Hier gilt es in Kombination von Sprachkenntnis und rechtlicher 
                      Fachkenntnis die Blockade aufzulösen.