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                    Weltweit wird mehr und mehr die Einäscherung als 
                    Beisetzungsvariante gewählt. 
                     
                    Eine unterschiedliche Rechtssituation besteht zwischen 
                    Deutschland und Spanien beim Thema des weiteren Verbleibes 
                    der Urne mit den sterblichen Überresten unseres menschlichen 
                    Daseins. 
                     
                    Während in Spanien neben der Verstreuung zu Land und Wasser 
                    auch die Aufbewahrung auf dem eigenen Grundstück möglich 
                    ist, bleibt dies in Deutschland verboten. Insoweit gibt es 
                    in Spanien also keinen Friedhofszwang. 
                     
                    Gesamtheitlich verursacht der Sterbefall in Spanien zudem 
                    nur erheblich geringere Kosten. Während in Deutschland von 
                    6.000 bis 10.000 € ausgegangenen wird, sind  in Spanien bei 
                    Einäscherung nur Mindestkosten von etwa 2.000 € zu erwarten. 
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