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                Hat ein 
                Verwandter, oft ein Elternteil, eine Immobilie oder ein 
                Geldkonto in Spanien hinterlassen, so steht man als Erbe häufig 
                zunächst vor einem Problem und benötigt professionelle Hilfe. 
                 
                Die Erbengeneration steht oft beruflich voll im Stress oder es 
                sind minderjährige Kinder zu betreuen. 
                 
                Je weniger die Rechtsnachfolge von der Elterngeneration 
                vorbereitet, also Erbvorsorge betrieben, wurde, desto 
                ungünstiger ist die Ausgangslage. 
                 
                Mitunter wird den Kindern zumindest der Name eines 
                Erbrechtsexperten für den Erbfall in Spanien hinterlassen. 
                 
                Oft jedoch, - das zeigt unsere langjährige Anwaltspraxis in 
                Spanien -, bestand zu den erbenden oder pflichtteilsberechtigten 
                Kindern über Jahre hinweg kein Kontakt mehr. 
                 
                Warum schnell ? 
                 
                Das deutsche Recht normiert für die Erbausschlagung eine Frist 
                von sechs Wochen, welche sich bei Ausnahmekonstellationen auf 
                sechs Monate verlängern kann. 
                 
                Diese 6-Wochenfrist ist nicht nur dann von praktischer 
                Bedeutung, wenn eine Nachlassüberschuldung nicht auszuschliessen 
                ist. 
                Vielmehr kann die Ausschlagung der Erbschaft auch ein 
                Gestaltungsmittel zur Erbschaftssteuerminimierung in Spanien 
                sein. 
                 
                Enkelkinder haben in Spanien Freibeträge, in gleicher Höhe wie 
                die Kinder. Zudem kann mit dem Instrument der Erbausschlagung 
                ein kompletter kostenträchtiger Generationenübergang vermieden 
                werden; ganz abgesehen davon, dass im Einzelfall ein 
                Behindertenfreibetrag eines Enkelkindes zur 
                Erbschaftssteuerfreiheit führen kann. 
                 
                Bei Nichtabwicklung der Spanienerbschaft binnen sechs Monaten 
                stehen zudem Aufschläge auf die Erbschaftssteuer in Spanien an. 
                 
                Ausserdem erfordert ein zeitnaher Verkauf der geerbten Immobilie 
                in Spanien vorab die Realisierung einer notariellen 
                Erbschaftsannahme in Spanien, welche wiederum einer ganzen 
                Anzahl vorgeschalteter Verwaltungsschritte bedarf. 
                 
                Wer also zeitnah günstige Verkaufsmöglichkeiten wahrnehmen 
                möchte, ist gehalten, die Erbschaftsannahme schnell zu tätigen. 
                 
                Welche Probleme sind zu bewältigen ? 
                 
                Um Probleme zu bewältigen, - dies vorab -, muss man sie 
                bekanntlich schnell erkennen. In unserer immer komplexer 
                werdenden Welt der Arbeitsteilung prädestiniert sich hier kann 
                dies nur ein Experte mit entsprechender langjähriger Erfahrung. 
                Es gilt also zunächst schnell zum richtigen Problemlöser zu 
                kommen. In Spanien ist dies nicht der (spanische) Notar, welcher 
                nicht berät, sondern der auf Erbrecht spezialisierte 
                Rechtsanwalt. 
                 
                Welcher Problemlösungen stehen nun für die Erbrechtsnachfolge in 
                Spanien zur zügigen Bewältigung an ? 
                
                  
                    | 
                     
                    1.  | 
                    
                     
                    Klärung 
                    der aktuellen Eigentums- und Belastungssituation  | 
                   
                  
                    | 
                     
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                    Grundbuchabfrage  | 
                   
                  
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                    Bewertung des Grundbuchinhaltes und Schlussfolgerungen  | 
                   
                  
                    | 
                     
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                    Klärung 
                    der Baurechtssituation  | 
                   
                  
                    | 
                     
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                    Dies 
                    ist ein entscheidender Wertfaktor  | 
                   
                  
                    | 
                     
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                    -  | 
                    
                     
                    
                    Kontaktaufnahme zur Bauverwaltung  | 
                   
                  
                    | 
                     
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                    3.  | 
                    
                     
                    Klärung 
                    des aktuellen Verkehrswertes  | 
                   
                  
                    | 
                     
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                    Durchführung einer Parallelrechnung nach den Kriterien des 
                    spanischen Finanzamtes  | 
                   
                  
                    | 
                     
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                    Beauftragung einer spanischen Schätzgesellschaft  | 
                   
                  
                    | 
                     
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                    4.  | 
                    
                     
                    
                    Rechtsgestaltungsüberlegungen zur Steuerminimierung  | 
                   
                  
                    | 
                     
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                    Erbausschlagung, ja oder nein, zu wessen Gunsten  | 
                   
                  
                    | 
                     
                       | 
                    
                     
                    -  | 
                    
                     
                    
                    Optimierte Wahl des Erbschaftsannahmebetrages zur globalen 
                    Reduzierung der Steuerbelastung  | 
                   
                  
                    | 
                     
                       | 
                    
                     
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                    5.  | 
                    
                     
                    
                    Vorbereitung der notariellen Erbschaftsannahme in Spanien  | 
                   
                  
                    | 
                     
                       | 
                    
                     
                    -  | 
                    
                     
                    
                    Dokumentenbeschaffung u.a. bei spanischen Behörden  | 
                   
                 
                
                Sie werden 
                schnell erkennen, dass diese Fragenkomplexe weder vom 
                juristischen Laien noch vom nicht spezialisierten Rechtsanwalt 
                schwerlich zu bewältigen ist. Oft entwickelt sich daher eine 
                Kooperation des deutschen „Hausanwaltes“ oder „Hausnotars“ mit 
                dem Spanienspezialisierten vor Ort. Dies ist insbesondere dann 
                sinnvoll, wenn sich auch die Erbschaftsnachfolge in Deutschland 
                als komplex darstellt. 
                 
                Wie kann die Kostenoptimierung erreicht werden ? 
                 
                Kostenoptimierung erfordert immer eine gewisse globale 
                Betrachtungsweise: Der Saldo von Kostenaufwand und 
                Kostenvorteilen ist entscheidend. 
                 
                Wer 2.000 € Rechtsanwaltskosten eingespart hat und sich damit 
                einen Mehrbetrag von 77.000 € an Steuerbelastung für den 
                Generationenübergang eingehandelt hat, hat keine 
                Kostenoptimierung betrieben. 
                 
                Wer den Erbschaftsannahmewert bei einem Erbschaftssteuersatz von 
                16 % zu niedrig ansetzt um Erbschaftssteuer einzusparen, hat 
                keine Kostenoptimierung betrieben, wenn der gleiche Ausgangswert 
                beim anschliessenden Immobilienverkauf mit 35 % besteuert wird. 
                 
                Wer einen Erbengemeinschaftsstreit eskalieren lässt und so über 
                Jahre die hübsche Finca in Spanien zur Erbrechtsstreit-Ruine 
                verkommen lässt, hat selbst dann keine Kostenoptimierung 
                betrieben, wenn er nach 5-jährigem Rechtsstreit einen zehn 
                Prozent höheren Erbanteil zugesprochen erhalten hat; dies ist im 
                Ergebnis oft weniger, wenn die spanische Immobilie parallel 
                einen hohen Wertverlust verlitten hat oder gar, – kein seltener 
                Fall in Spanien -, ein Grundstück seine Baulandqualität verloren 
                hat. 
                 
                Kostenoptimierung bedeutet mithin, auf der Basis einer 
                fundierten Rechts- und Steuersituationsanalyse die richtigen 
                Entscheidungen zu treffen. 
                 
                Auch psychische Überlegungen mögen hier eine Rolle spielen.  |