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                | So kann der Erbfall in Spanien zur 
                unendlichen - teuren - Geschichte werden  | 
                
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                  Die 
            komplizierten und langwierigen Erbrechtsnachfolgen in Spanien haben 
            immer wieder einige typische Sachverhalte gemeinsam. 
             
            In über 90 % der Fälle, so die langjährige Erfahrung des 
            anwaltlichen Erbrechtsspezialisten für Spanien, Günter Menth, wären 
            diese, - oft mit einfachen Massnahmen -, zu vermeiden gewesen. 
             
            Nachfolgend einige typische Problemsituationen: 
             
            1.         Gesetzliche Erbfolge statt spezifischer 
            testamentarischer Erbeinsetzung 
             
            Bei gesetzlicher Erbfolge haben oft entferntere 
            Verwandte ohne persönlichen Bezug zum Vererber geringe Erbanteile. 
            Wird auch nur einer von diesen Miterben wegen unbekanntem Wohnort 
            nicht erreicht, wird die Erbrechtsnachfolge verzögert bis unmöglich 
            abzuwickeln. 
             
            Ist ein Miterbe minderjährig, muss häufig ein Ergänzungspfleger 
            bestellt werden, ebenso bei eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, etwa 
            zum Abschluss eines Erbauseinandersetzungsvertrages, bei welchem 
            Eltern und Kinder in der Erbengemeinschaft vertreten sind. 
             
            Nicht auszudenken, wenn ein Miterbe einfach keine Lust hat, bei 
            manchen Abwicklungsvorgängen mitzuwirken oder dessen Aufenthaltsort 
            nicht feststellbar ist. Beides ist beim psychischen Gesamtzustand 
            und der internationalen Mobilität der Bevölkerung durchaus keine 
            Seltenheit. 
             
            2.         Wenn Erben ihrerseits bereits vorverstorben sind 
             
            So wird ein Erbfall kurzer Hand zu zwei oder mehr Erbfällen, man 
            jagt den nötigen Dokumenten hinterher und kommt immer wieder zu 
            spät. 
             
            Dies alles oft nur, weil man zunächst dachte, die Angelegenheit in 
            Spanien zur Aufwandsreduzierung einfach weiterlaufen zu lassen, 
            indem fällige Abgaben weiter vom Konto des Verstorbenen abgebucht 
            werden. 
             
            3.         Wechselseitige Erbeinsetzung von Ehegatten ohne 
            Berücksichtigung 
                        der Nachfolgegeneration 
             
            Mit 
            dieser gegenseitigen Absicherung verdoppeln die Eltern Erbgänge und 
            oft zugleich die spanische Erbschaftsteuer, sie wird aufwendig und 
            teuer. 
             
            4.         Absehen von einer spezifischen Testierung für das 
            Spanienvermögen 
                        beim spanischen Notar 
             
            Rechtlich erforderlich ist ein Testament in Spanien 
            nicht. Mit einem deutschen Testament kann weltweit die 
            Erbrechtsnachfolge angetreten werden. Aber einfacher ist die 
            Rechtsnachfolge per spanischem notariellem Testament in aller Regel 
            schon, vorausgesetzt dieses ist inhaltlich optimiert ausgestaltet. 
             
            5.         Das Zuwarten mit einer testamentarischen 
            Rechtsnachfolgeregelung 
                        noch im hohen Alter 
             
            Dieses hat gemeinhin ein einem Nachfolgechaos mit oft 
            nachhaltigen Konfliktsituationen bereits zu Lebzeiten des Vererbers 
            zur Folge. 
             
            Ist der künftige Vererber dann erst einmal physischen oder psychisch 
            angeschlagen, führt dies je nach eigenem Charakter und denjenigen 
            des Familienumfeldes zu allen möglichen .Pressionen. So wird künftig 
            quasi eine Lunte gelegt für künftige Erbrechtsprozesse. 
             
            Bei systematischer Analyse war es oft die lange Untätigkeit des 
            Vererbers, welche ursächlich ist für jahrzehntelange 
            Konfliktsituationen, bei welchen mitunter der gesamte Nachlasswert 
            über mehrere Instanzen hinweg verprozessiert wird. 
             
             
            Fazit: Packen Sie´s rechtzeitig an und machen Sie´s 
            richtig. Untätigkeit und teures Chaos sind hier sonst Ihre „nahen 
            Verwandten“. 
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