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                 Erbrechtsnachfolge in Spanien 
                - Warum nicht professionell erledigen lassen ? - | 
                
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                    Es ist nicht einfach, persönlich den Todesfall eines nahen 
                    Verwandten zu bewältigen. Oft kommt dann noch die Abwicklung 
                    vielfältiger Formalitäten hinzu. 
                     
                    Doch damit nicht genug, wenn auch noch eine Immobilie im 
                    Ausland, häufig in Spanien, zum Nachlass gehört. 
                     
                    Sind Sie dann der spanischen Sprache nicht ausreichend 
                    mächtig oder mit der fremden Gesetzgebung wenig vertraut und 
                    entweder beruflich oder familiär mit Kindern zeitlich sehr 
                    eingeengt, stellt sich schnell die Frage: 
                     
                    Wie kann ich die Rechtsnachfolge in das Haus in Spanien 
                    zugleich für mich unkompliziert, persönlich wenig belastend, 
                    mit geringem Zeitaufwand und Reisebedarf steuerlich optimal 
                    bewältigen? 
                     
                    Unsere langjährliche anwaltliche Tätigkeit auf diesem Gebiet 
                    hat uns gezeigt: 
                    Diesen Weg gibt es. 
                     
                    Folgende Vorgehensweise hat sich bewährt: 
 
                      
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                        Auswahl eines spezialisierten Rechtsanwaltes  | 
                       
                      
                        | 
                         
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                        Sachverhaltsschilderung per email  | 
                       
                      
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                        Notarielle Abwicklungsvollmacht erteilen oder die 
                        spanischen Urkunden im nachhinein genehmigen, juristisch 
                        „ratifizieren“  | 
                       
                     
                    
                    Die 
                    meisten Vorgänge können dann völlig ohne Ihre persönliche 
                    Mitwirkung bewältigt werden, insbesondere diejenigen in 
                    Spanien. 
                     
                    Im Optimalfall beschränkt sich Ihre persönliche Mitwirkung 
                    auf die Ihnen vorbereitete Urkundenratifizierung, also 
                    Unterzeichnung, vor einem deutschen Notar; wohnen Sie in 
                    Spanien dann natürlich vor einem spanischen. 
                     
                    Mitunter, soweit kein spanisches notarielles Testament 
                    vorliegt, ist die Beantragung eines deutschen Erbscheines 
                    noch eine persönlich vorzunehmende Handlung. 
                     
                    Dass Ihnen im Bedarfsfall vom Fachmann zum richtigen 
                    Zeitpunkt die richtigen Fragen gestellt werden, das dürfen 
                    Sie erwarten; ebenso, dass Sie auf die im konkreten Fall 
                    günstigsten Varianten der kurz- und langfristigen 
                    Steueroptimierung hingewiesen werden. 
                     
                    Und welches Risiko gehen Sie ein, wenn Sie die Angelegenheit 
                    auf diese Weise vielleicht zu sehr aus der Hand geben ? 
                     
                    Nun, verbindliche Urkunden mit verbindlichen Entscheidungen 
                    sind zum einen die notarielle Erbschaftsannahme und im Falle 
                    des Weiterverkaufes der notarielle Verkaufsvertrag in 
                    Spanien. 
                     
                    Unterzeichnet beide Urkunden in Spanien zunächst der für Sie 
                    tätige Anwalt als sogenannter „Vollmachtsloser“, - 
                    tatsächlich natürlich von Ihnen beauftragter -, Vertreter, 
                    so haben Sie es bis zur Ratifizierung dieser Dokumente in 
                    der Hand, deren Inhalt rechtswirksam werden zu lassen oder 
                    aber nicht. Die nachträgliche vollinhaltliche Kontrolle üben 
                    dann also Sie aus. 
                     
                    Damit ist Ihr Risiko praktisch gegen Null reduziert.  
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