Damit soll verhindert werden, daß Bankgutachten 
                    an der spanischen Erbschaftssteuer vorbeigeführt werden. 
                    Angesichts der niedrigen Erbschaftssteuerfreibeträge 
                    in Spanien selbst für Kinder und Ehegatten von nur ca. 
                    16.000 € sind von dieser Neuregelung und deren praktischen 
                    steuerlichen Konsequenzen viele Familien mit Bankguthaben 
                    in Spanien betroffen.
                    
Wie nun kann hier praxisnah reagiert werden?
                    Jedenfalls ist es ratsam, Gemeinschaftskonten oder Depots 
                      mit Einzelverfügungsbefragungen einzurichten respektive 
                      sich eine spanische notarielle Generalvollmacht unter Eröffnung 
                      der Selbstkontraktionsmögichkeit zu erstellen.