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                        1.
                          | 
                        
                         
                        
                        Sondierung von örtlicher Lage der Immobilie und deren 
                        Rechtssituation, soweit nicht konkret bekannt  
   | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        
                        Beschaffung eines spanischen Grundbuchauszuges  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                           | 
                      
                      
                        | 
                         
                        2.
                          | 
                        
                         
                        
                        Absicherung der spanischen Immobilie vor Ort  
   | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        
                        Kontaktaufnahme mit Nachbarn oder langjährigen Bekannten 
                        vor Ort in Spanien  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                           | 
                      
                      
                        | 
                         
                        3.  | 
                        
                         
                        
                        Wertfeststellung 
   | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        Zur 
                        Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung der 
                        Erbschaft  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        Die 
                        Wertfeststellung kann sowohl über Inauftraggabe von 
                        Wertgutachten wie näherungsweise über Berechnung des 
                        Finanzamt-Kontrollwertes erfolgen. 
                        
                        
                        Eine weitere Möglichkeit ist die Kontaktaufnahme mit 
                        einem Makler vor Ort.  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                           | 
                      
                      
                        | 
                         
                        4.  | 
                        
                         
                        
                        Einhaltung bestehender Sechswochen- und 
                        Sechsmonatsfristen 
   | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        Für 
                        eine Erbschaftsausschlagung, welche übrigens auch aus 
                        steuertaktischen Gründen zur Freibetragsmultiplizierung 
                        sinnvoll sein kann, gilt grundsätzlich eine 
                        Sechs-Wochen-Frist.  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        
                        Eine Sechsmonatsfrist ist für die 
                        Erbschaftssteuerzahlung in Spanien einzuhalten. 
                         
                        Diese setzt voraus, dass zuvor bereits die notarielle 
                        Erbschaftsannahme erfolgt ist.  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                           | 
                      
                      
                        | 
                         
                        5.  | 
                        
                         
                        
                        Vorbereitung der notariellen Erbschaftsannahme in 
                        Spanien 
   | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        
                        Beschaffung der notwendigen Dokumente wie 
                        Grundsteuerzahlungsbeleg, Erbschein und spanische 
                        Steuernummer u.a.  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        
                        Einigung innerhalb von Erbengemeinschaften wer die 
                        Immobilie in Spanien übernimmt.  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                           | 
                      
                      
                        | 
                         
                        6.  | 
                        
                         
                        
                        Realisierung der notariellen Erbschaftsannahme in 
                        Spanien 
   | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        
                        Erstellung von Vollmachten im Vorfeld oder nachträgliche 
                        Ratifizierung  |