|  
      
      
	  
	  
	  
      
     | 
     
      
      
       
      
         
         
            | 
         
         
          
            | 
           
            
               
               
                |  
                
                Erbschaft und Erbfall in Spanien erfordern eine schnelle 
                Reaktion | 
                
                  zurück | 
               
               
             
           | 
          
            | 
         
         
          
            | 
         
         
          
            | 
           
            
               
               
                 
                   
                    
                     
                    Unsere deutsch-spanische Rechtsanwaltskanzlei hat sich auf 
                    diese Thematik spezialisiert und die spezifische 
                    Internetseite
                    
                    www.erbfallhotline-spanien.de 
                    eingerichtet. 
                     
                    Warum nun bedarf der Erbfall in Spanien dieser schnellen 
                    Reaktion? 
                     
                    Die Erbschaftssteuer in Spanien ist hoch und kann oft mit 
                    einer strategischen Ausschlagung binnen sechs Wochen 
                    erheblich reduziert werden. Die Erbschaft bleibt dann 
                    wirklich eine Erbschaft. 
                     
                    Des weiteren ist in Spanien der Erbschaftssteuerbetrag 
                    eigeninitiativ binnen sechs Monaten zu entrichten; bei 
                    Fristüberschreitung entstehen Zuschläge und 
                    Verzinsungspflichten womit oft der eineinhalbfache 
                    Steuerbetrag erreicht wird. 
                     
                    Bevor allerdings der Erbschaftssteuerbetrag beim spanischen 
                    Finanzamt eingezahlt werden kann, bedarf es einer 
                    notariellen Erbschaftsannahmeerklärung in Spanien mit 
                    weiterem erheblichen Verbreitungsaufwand.  
                    So ist auch das Steuerzahlen in Spanien per se kein 
                    einfacher Akt. Alle Erben müssen zunächst eine spanische 
                    Steuernummer beantragen. Ohne diese dürfen Sie in Spanien 
                    keine Steuern bezahlen. 
                     
                    Die schnelle Reaktion seitens der Erben bei Erbfällen in 
                    Spanien oder Erbschaften mit Immobilieneigentum in Spanien 
                    vermeidet zudem Besitzaneignungsvorgänge vor Ort und den 
                    schrittweise Wertverlust einer nicht mehr genutzten 
                    Immobilie. 
                     
                    Waren Sie als Kind oder Ehegatte testamentarisch von der 
                    Erbschaft ausgeschlossen, so müssen Sie binnen einer Frist 
                    von drei Jahren ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen. 
                    Hier sind vorab die Vermögenswerte in Spanien zu 
                    recherchieren, etwa Wertgutachten in Auftrag geben und 
                    historische Grundbuchauszüge beschaffen. 
                     
                    Ist bei einem Nachlass oder einer Erbschaft in Spanien 
                    gleich der richtige Rechtsexperte eingeschaltet so vermeiden 
                    Sie unnötigen weiteren Aufwand, da Sie zeitnah über die 
                    einschlägige Rechtslagen und ihre Anspruchssituation in 
                    diesem internationalen Rechtsfall informiert sind. 
                     
                    Und, ein schöner Nebeneffekt: Die Sprachproblematik wird 
                    ihnen von dem zweisprachigen Rechtsanwalt gleich mitgelöst.
                     
                     
                    So bekommen Sie die zunächst vermeintlich schwierige 
                    internationale Erbschaft schnell in den Griff, unabhängig 
                    davon ob sich das Ferienhaus an der Costa Blanca, den Küsten 
                    Andalusiens oder der Baleareninsel Mallorca befindet. 
                    Erbrecht und spanische Erbschaftssteuer im Ausland werden so 
                    bewältigbar. 
                 | 
               
               
             
           | 
          
            | 
         
         
          
            | 
         
         
       
     | 
      
     |