| 
                         
                        1.  | 
                        
                         
                        
                        Totenschein, - certificado medico de defuncion -, 
                        ausstellen lassen  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        Bei 
                        Versterben im Krankenhaus übernimmt dies die 
                        Krankenhausverwaltung.  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                           | 
                      
                      
                        | 
                         
                        2.  | 
                        
                         
                        
                        Beerdigung, - enterramiento -, organisieren  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        Ein 
                        Beerdigungsinstitut, - funeraria -, anrufen oder über 
                        das Krankenhaus kontaktieren lassen.  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                           | 
                      
                      
                        | 
                         
                        3.  | 
                        
                         
                        
                        Über die Art der Beerdigung entscheiden  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        Die 
                        Einäscherung ist in Spanien mit Kosten von ca. 2.000 € 
                        wesentlich kostengünstiger als in Deutschland  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                           | 
                      
                      
                        | 
                         
                        4.  | 
                        
                         
                        
                        Relevante Unterlagen des Verstorbenen sondieren  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        Zu 
                        suchen ist hier nach Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, 
                        Familienbuch sowie Versicherungen, Renten- oder 
                        Verdienstbescheinigungen  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                           | 
                      
                      
                        | 
                         
                        5.  | 
                        
                         
                        
                        Todesmeldung beim Standesamt, - registro civil -, 
                        und Beantragung mehrerer internationaler Sterbeurkunden, 
                        - partida de defunción internacional -.  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        
                        Dies kann auch bei einem eingeschalteten 
                        Beerdigungsinstitut mit in Auftrag gegeben werden.  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                           | 
                      
                      
                        | 
                         
                        6.  | 
                        
                         
                        
                        Benachrichtigung des Nachlassgerichtes, Amtsgericht, in 
                        Deutschland vom Todesfall  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        Bei 
                        ausländischem letzten Wohnsitz, etwa in Mallorca, ist 
                        das deutsche Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des 
                        Verstorbenen in Deutschland zu benachrichtigen.  
                        Dort sind auch die aufgefundenen letztwilligen 
                        Verfügungen abzugeben.  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                           | 
                      
                      
                        | 
                         
                        7.  | 
                        
                         
                        Zu 
                        diesem Zeitpunkt sollte bei einem Erbfall in Spanien ein 
                        auf deutsch-spanische Rechtsfälle spezialisierter 
                        Rechtsanwalt eingeschaltet werden. 
                        Vorzugsweise sollte dies bereits vor der Kontaktaufnahme 
                        mit dem deutschen Nachlassgericht erfolgen.  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        Mit 
                        dem Rechtsanwalt sind Fragestellungen der 
                        Erbschaftsannahme oder Erbausschlagung, 
                        Fristeneinhaltung, Minimierung der Erbschaftssteuern, 
                        u.a. zu erörtern.  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                           | 
                      
                      
                        | 
                         
                        8.  | 
                        
                         
                        
                        Praktische Sicherung des Spanienvermögens  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        
                        Diese steht vor allem dann an wenn eine Immobilie in 
                        Spanien ab dem Todeszeitpunkt nicht mehr bewohnt wird.  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                           | 
                      
                      
                        | 
                         
                        9.  | 
                        
                         
                        
                        Kündigung von Daueraufträgen, Versicherungen und 
                        Information an Rententräger oder Arbeitgeber  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                           | 
                      
                      
                        | 
                         
                        10.  | 
                        
                         
                        
                        Information der spanischen Bank vom Todesfall  | 
                      
                      
                        | 
                         
                           | 
                        
                         
                        
                        Auch diese Thematik sollte vorab mit einem 
                        spezialisierten Anwalt erörtert werden. 
                        Denn mit dieser Information wird die spanische Bank 
                        regelmässig auch Gemeinschaftskonten total einfrieren. 
                        Der Hintergrund: Die Bank haftet sonst bei Nichtzahlung 
                        der Erbschaftssteuer in Spanien.  |