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                Nur mit 
                Aufnahme des entsprechenden Vermögensgutes in der notariellen 
                Erbschaftsannahmeerklärung können Sie als Erbe Ihre 
                Rechtsnachfolgestellung belegen. 
                 
                Welche Belege nun sind anlässlich der Erbschaftsannahmeerklärung 
                vorzulegen: 
                 
                Geerbte Bankkonten: 
                -                     
                
                
                Kontostandsbestätigung zum Todestag 
                 
                
                Geerbte Kraftfahrzeuge mit spanischem Kennzeichen: 
                 
                -                     
                
                
                Originalpapiere und Beleg der letzten KFZ-Steuerzahlung 
                 
                
                Geerbter Schiffsliegeplatz: 
                 
                -                     
                
                Kopie der 
                Erwerbsurkunde 
                 
                
                Immobilien in Spanien: 
                 
                -                     
                
                
                Grundbuchauszug oder Erwerbsurkunde in Kopie 
            sowie letzter 
                Grundsteuerzahlungsbeleg 
                 
                
                Hausrat der Immobilie: 
                 
                -                     
                
                Keine 
                Auflistung nötig, wenn Immobilie mitgeerbt 
                 
                Jedem geerbten Vermögensgegenstand ist ein konkreter Wert 
                zuzuordnen. 
                 
                Um nun wiederum so manche Auskünfte und Bestätigungen, etwa 
                betreffend de Bankkonten des Erblassers in Spanien, erhalten zu 
                können, benötigt der Erbe ein Original der (internationalen) 
                Sterbeurkunde und seinen Erbennachweis. Dann sind die Banken zur 
                Auskunftserteilung verpflichtet. 
                 
                Wer als Vererber dem Rechtsnachfolger in seinen Nachlass das 
                leben erleichtern möchte, sollte eine geordnete Aufstellung 
                seiner Vermögensgüter in Spanien hinterlassen. 
                 
                Wer seine Erben vor einer höhere Erbschaftssteuerbelastung in  
                Spanien bewahren möchte, sollte frühzeitig Rechtsrat einholen. 
                 
                Mit Problemen belastet auch derjenige Vererber seine 
                Nachfolgegeneration, welcher mit seiner Finca nicht legalisierte 
                Bauteile hinterlässt. 
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