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                Das „Amt“ des Testamentsvollstreckers ist oft schwierig genug da 
                er als neutraler Regelungsbeauftragter typischerweise „zwischen 
                mehreren Stühlen sitzt“: Streit unter den Erben, 
                Auseinandersetzung mit Nachlassgläubigern u.a. 
                 
                Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers der den Willen des 
                Erblassers umzusetzen, die Erben zu entlasten und insbesondere 
                minderjährige und behinderte Erben zu schützen hat, umfasst in 
                diesem Rahmen auch Fragen der Steueroptimierung und 
                Vermögenssicherung, welche bei Nachlassvermögen in Spanien 
                besondere Bedeutung erhalten 
                
                  
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                    Welches 
                    Vermögen ist überhaupt in Spanien vorhanden? 
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                    Wie 
                    kann es tatsächlich und rechtlich gesichert werden? 
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                    Welche 
                    Fristen sind in Spanien zu beachten? 
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                    Wie 
                    kann die Erbschaftsteuerbelastung reduziert werden? 
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                    Welche 
                    Einzelmassnahmen sind zum Antritt der Rechtsnachfolge in 
                    Spanien erforderlich?  | 
                   
                 
                
                Bei derartigen 
                Aufgabenstellungen praktizieren typischerweise wir eine 
                Zusammenarbeit mit dem deutschen Testamentsvollstrecker. 
                 
                Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.   |