Wertmässig steigende Nachlässe, 
                    rechtlich komplexere Vermögenszusammensetzungen und die 
                    bewusst internationale Vermögensstreuung sind drei der 
                    Gründe, weshalb die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers 
                    in der Praxis mehr und mehr an Bedeutung gewinnt.
                    
Die Einsetzung eines Testmentsvollstreckers versetzt den 
                      Vererber in die Lage gleichsam, - bis maximal 30 Jahre - 
                      über die eigene Lebenszeit hinaus "weiterzuregieren".
                    In vielen Fällen ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung 
                      geradezu notwendig, damit der Vererber seine mit der letztwilligen 
                      Verfügung verfolgten Ziele auch zu erreichen vermag.
                    Beispielhaft seien genannt: 
                      - Einräumung einer bevorzugten Verwaltungsstellung 
                      für einen von mehreren Miterben 
                        (z. B. für den Ehegatten als Miterben)
                      - Vereinfachung der Erbauseinandersetzung unter Vermeidung 
                      von Wertverlusten bei 
                        komplexer Vermögenszusammensetzung
                      - Schutz der Erben vor den Zugriffen von deren Gläubigern
                      - Absicherung der fachkundigen Unternehmensnachfolge