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                    Die Nachfrage nach einer derart kompletten anwaltlichen 
                    Dienstleistung bei Immobilieneigentum des Erblassers in 
                    Spanien wächst. 
                     
                    Dies jedenfalls ist die Erfahrung unserer auf 
                    Erbrechtsangelegenheiten in  Spanien spezifizierten 
                    Anwaltskanzlei. 
                     
                    Wie aber lässt sich dies in der Praxis bewältigen, wenn die 
                    Erben oft über mehrere Kontinente verstreut ansässig sind? 
                     
                    Wie kann dieser gesamte Prozess anwaltseitig gleichsam 
                    weltweit gesteuert werden? 
                     
                    
                    
                    Schritt 1:        Die Vollmachtserstellung 
                     
                    
                    
                    Diese muss entsprechend den spanischen Formvorschriften 
                    erfolgen. Das internationale Privatrecht sieht vor, dass 
                    dasjenige nationale Vollmachtsrecht zur Anwendung kommt, in 
                    dessen Staatsgebiet die Erbschaftsannahme oder 
                    Nachlassabwicklung erfolgt. 
                     
                    Haben Sie auf dem spanischen Festland, Mallorca oder 
                    Teneriffa geerbt, dann gilt hier das spanische 
                    Vollmachtsrecht. 
                     
                    Dem Spanienrechtsanwalt steht zur praktisichen Abwicklung 
                    die Mirwirkung des weltweiten Netzes spanischer Konsulate 
                    zur Verfügung. 
                     
                    Auch in Australien oder Singapur kann so vom Erben einer 
                    Ferienimmobilie in Spanien die nötige Vollmacht erstellt 
                    werden. 
                     
                    Bevollmächtigt wird entweder eine ortsnah ansässige 
                    Vertrauensperson, etwa ein Miterbe, oder gleich ein in 
                    Spanien tätiger Rechtsanwalt. 
                     
                    Der Vollmachtsumfang kann auf die Abwicklung der Erbschaft 
                    beschränkt werden oder, soweit gewünscht, auch den Verkauf 
                    der Immobilie miteinschliessen. 
                     
                    
                    
                    Schritt 2:        Vorbereitung der Erbschaftsannahme in 
                    Spanien 
                    
                    
                     
                    
                    
                    Diese kann bereits im Rahmen der Beschaffung der notwendigen 
                    Urkunden wie Sterbeurkunde, Testamente, Erbschein, 
                    Steuerzahlungsbeleg u.a. zur komplexen Aufgabe werden. Haben 
                    Sie schon einmal eine Sterbeurkunde in Polen beschafft? 
                     
                    Entscheidend ist in diesem Dienstleistungsprozess allerdings 
                    die steuerstrategisch optimierte Abwicklung, welche Sie hier 
                    in erster Linie von einem spezialisierten und erfahrenen 
                    Rechtsanwalt erwarten können. 
                     
                    Welchen Erbschaftsannahmewert legen die Erben fest? In 
                    Spanien wartet man nicht auf einen Erbschaftssteuerbescheid. 
                    Oder: Schafft eine gezielte Erbausschlagung zugunsten von 
                    Geschwistern oder Kindern Steuervorteile? 
                     
                    Schritt 3:        Die notarielle 
                    Erbschaftsannahmeerklärung 
                     
                    Diese wird in Spanien vom Notariat nicht etwa im Auftrag des 
                    Erben vorbereitet, sondern vielmehr nach anwaltlicher 
                    Vorbereitung vom Notar beurkundet. 
                     
                    Der Notar in Spanien hat, - verglichen mit Mitteleuropa -, 
                    ein erweitertes Arbeitsfeld aber oft eine geringere 
                    Bearbeitungstiefe. 
                     
                    Schritt 4:        Steuerzahlung und Grundbucheintragung 
                     
                    Am beliebtesten ist natürlich die „Zahlung“ einer 
                    Erbschaftssteuer dann, wenn sie etwa durch Ausschöpfung von 
                    Freibeträgen vermieden oder minimiert werden kann. Dies ist 
                    in Spanien schwierig aber nicht unmöglich. 
                     
                    Jedenfalls aber fallen manche Steuern, wie etwa die 
                    Besteuerung des Bodenwertzuwachses, wenn auch in geringerer 
                    Höhe, praktisch beim Immobilienerbe immer an. Die nicht 
                    vermeidbare Mitwirkung des Erben kann hier, wie bei fast 
                    allen Abwicklungsschritten auf die entsprechende 
                    Zahlungsanweisung beschränkt werden. 
                     
                    Schritt 5:        Veräusserung der Immobilie in Spanien 
                     
                    Oft kann eine Ferienwohnung vom Erben nicht in 
                    vergleichbarer Weise wie bisher genutzt werden, oder die 
                    Unterhaltungskosten sind schlicht zu hoch. 
                     
                    Ein dann angestrebter Verkauf kann am besten von Spanien aus 
                    organisiert werden. 
                     
                    In dessen Vorbereitung empfiehlt es sich häufig ein 
                    Wertgutachten erstellen zu lassen, schliesslich sind 
                    Immobilienmakler auf angemessener Maklervertragsbasis zu 
                    beauftragen. 
                     
                    Auch dieser Dienstleistungsbereich kann anwaltseitig 
                    übernommen werden. Der Vorteil: Der spezialisierte 
                    Rechtsanwalt ist zugleich Experte beim Abschluss 
                    privatrechtlicher Kaufverträge und kann den notariellen 
                    Verkaufsvorgang fachkundig  vorbereiten und begleiten. 
                     
                    In diesem Rahmen geht es nun ebenfalls auch wieder um 
                    steuerliche Aspekte: 
                    Die Verkaufsgewinnsteuer gilt es zu minimieren. Die richtige 
                    Weichenstellung erfolgt hier oft schon bei der richtigen 
                    Fixierung des Erbschaftsannahmewertes. 
                     
                    Immobilienankauf, Erbrechtsnachfolge und Immobilienverkauf 
                    bilden daher eine steuerstrategische Einheit. 
                      
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