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                    Auch das Erben ist bekanntlich nicht immer ganz einfach, 
                    etwa dann, wenn sich die Vermögensgegenstände in einem 
                    anderen Land befinden oder Sie als Erbe Ihren Wohnsitz weit 
                    entfernt vom Ort des Geschehens gewählt hatten. 
                     
                    Wie lässt sich etwa vom Wohnsitz in den USA aus prüfen, ob 
                    der Nachlass in Spanien vollumfänglich erfasst ist oder ob 
                    die Spanienimmobilie, aus welcher Sie Pflichteilsansprüche 
                    ableiten möchten, wertmässig richtig zutreffend taxiert ist. 
                     
                    Wie können Sie in Erfahrung bringen, mit welcher 
                    Rechtsgestaltung sich die Erbschaftssteuer optimal 
                    minimieren lässt? 
                     
                    Wie können Sie Ihren Zeit- und Reiseaufwand möglichst gering 
                    halten? 
                     
                    Kurzum: Erforderlich ist die Sicherheit, einen 
                    professionellen und vertrauenswürdigen Berater und Vertreter 
                    vor Ort ausgewählt zu haben. 
                     
                    Dies ist in der Regel ein auf Nachlassangelegenheiten 
                    spezialisierter Rechtsanwalt mit Kenntnissen in den 
                    einschlägigen nationalen Rechtsordnungen und Kanzleistandort 
                    in Spanien. 
                     
                    Einschlägige nationale Rechtsordnungen sind vornehmlich 
                    diejenigen des Vermögenslageortes, also hier Spanien, sowie 
                    diejenige der Nationalität des Vererbers. 
                     
                    Der spezialisierte Anwalt vor Ort bewältigt und koordiniert 
                    für Sie dann folgende Aufgabenfelder:  
                     
                    Die Zusammenstellung vorhandener Nachlassgegenstände, deren 
                    konkrete Bewertung, die Vorbereitung und Durchführung der 
                    notariellen Erbschaftsannahme, Bezahlung der massgeblichen 
                    Steuern und, - bei Immobilien -, Ihre Eintragung als 
                    Rechtsnachfolger in das spanische Grundbuch. 
                     
                    Weiterhin wird Ihnen der professionelle anwaltliche Berater 
                    die Steuersituation optimieren, Sie vor vermeidbarem Reise- 
                    und Zeitaufwand bewahren und Sie möglichst vor den Risiken 
                    des Erbens bewahren; auch diese gibt es. 
                     
                    Denn Verbindlichkeiten des Vererbers, Steueransprüche des 
                    Staates sowie Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüche anderer 
                    Beteiligter können auch zu einem Negativsaldo des 
                    vermeintlich willkommenen Erbes führen. 
                     
                    Dieses Risiko gilt es gleich zu Beginn der beratenden 
                    Tätigkeit zu überprüfen und möglichst auszuschliessen. 
                    Hierbei sind einschlägige Fristen für mögliche 
                    Erbausschlagungen oder Haftungsbegrenzungen zu beachten. 
                     
                    Aber zurück zum Regelfall: Die positive Erbschaft in 
                    Spanien. Hier sollte, - im gesetzlich zulässigen Rahmen -, 
                    die „Miterbenstellung des Fiskus“ möglichst gering gehalten werden. 
                     
                    Eine zentrale Aufgabe in Spanien bei Erbschaftssteuersätzen 
                    zwischen 7 % und 81 % sowie tendenziell nur geringfügigen 
                    Freibeträgen für Kinder und Ehegatten. 
                     
                    Haben Sie zwar Vertrauen zu dem von Ihnen ausgewählten 
                    Berater in Spanien aber, - mangels langjähriger Kenntnis 
                    verspüren Sie verständlicherweise keine absolute Sicherheit 
                    -, dann kann die Erbschaftsannahme in Spanien problemlos 
                    zunächst ohne schriftliche Vollmacht vor Ort, durch Ihren 
                    Vertreter als mündlich Beauftragtem, erfolgen. 
                     
                    Rechtswirksamkeit dieser Urkunde tritt dann erst mit ihrer 
                    Ratifizierung ein, welche erfolgen kann nachdem Sie die 
                    Erbschaftsannahme in aller Ruhe studiert haben. 
                     
                    Diese Abwicklungsform hat den weiteren Vorteil, dass Sie 
                    sich nicht persönlich nach Spanien begeben müssen. 
                     
                    Allerdings nicht ersetzen kann dieser Abwicklungsweg die 
                    Sachkunde des gewählten Vertreters. Hier zu sparen kommt 
                    einem regelmässig teuer zu stehen. Nicht fristgerecht 
                    getätigte Steuer- und Rechtsgestaltungen sind nachträglich 
                    nicht mehr reparierbar. 
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