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                    Oft steht dem getrenntlebenden Ehegatten, den Kinder und 
                    gegebenenfalls auch den Eltern eines Verstorbenen mit 
                    Vermögen in Spanien diesbezüglich ein Pflichtteilsanspruch 
                    zu. 
                     
                    Die typische Konstellation: Der Erblasser deutscher 
                    Nationalität lebte langjährig mit einer Lebensgefährtin in 
                    Spanien und hat diese als seine Alleinerbin eingesetzt. 
                     
                    Seine Kinder wurden bei der Erbschaftsplanung außen vor 
                    gelassen oder ausdrücklich auf den Pflichtteil gesetzt. 
                     
                    Oft erfahren die eigenen Kinder erst nach Monaten vom 
                    eingetretenen Erbfall. 
                    Wie lässt sich dann in Erfahrung bringen, ob und welche 
                    Vermögenswerte zum Nachlass gehören? 
                     
                    Registerabfragen von Grundbuch- und Handelsregister können 
                    hier ein erster Einstieg sein. 
                    Nach Beschaffung einer internationalen Sterbeurkunde kann 
                    auch Auskunft beim spanischen Testamentsregister verlangt 
                    werden dahingehend, ob in Spanien ein notarielles Testament 
                    erstellt wurde. 
                     
                    Auch ist jeder Besitzer von Nachlassgegenständen 
                    pflichtteilsberechtigten Personen auskunftspflichtig und 
                    kann im Bedarfsfall auf Auskunft verklagt werden. 
                     
                    Ebenso kann Klage auf Auszahlung von Pflichtteilsbeiträgen 
                    eingereicht werden. 
                    Welches Gericht aber ist denn überhaupt zur Geltendmachung 
                    von Erbansprüchen zuständig? 
                     
                    Das ist bei einem deutschen Vererber immer das Amtsgericht 
                    oder landgericht des letzten Wohnsitzes des Vererber in 
                    Deutschland, der Schweiz, Österreich oder anderswo. 
                    So gesehen ist die Anspruchsgeltendmachung also für die 
                    pflichtteilsberechtigten Angehörigen erleichtert. 
                     
                    Wie kann die Klage in Deutschland in Spanien unterstützt 
                    werden? 
                     
                    Bei einem Todesfall in Spanien und Nachlassvermögen in 
                    Spanien benötigen das deutsche Gericht sowie die deutsche 
                    Klägerseite Unterstützung in Spanien. 
                    Dies nicht nur zum Auffinden des relevanten 
                    Nachlassvermögens in Spanien sondern auch, etwa bei 
                    Immobilien, für deren realistische Werterfassung. 
                     
                    Welcher Anwalt kann Sie in dieser Angelegenheit 
                    vertreten? 
                     
                    Ein in Spanien tätiger deutscher Rechtsanwalt kann 
                    insoweit die Gerichtsvertretung in Deutschland sowie die 
                    Übernahme der nötigen Vermögensrecherchen in einer Person 
                    vereinen. 
                     
                    Naheliegend ist hier eine Spezialisierung auf 
                    deutsch-spanisches Erbrecht oder internationale 
                    Erbangelegenheiten. 
                    Hilfreich bei der Anwaltssuche sind Anwaltslisten deutscher 
                    Konsulate in Spanien und nicht zuletzt auch das Internet. 
                     
                    Gleiches gilt natürlich auch dann wenn gegen Sie als 
                    Erbe Pflichtteilsansprüche mit Bezug auf Spanienvermögen 
                    geltend gemacht werden. 
                     
                    
                    
                    Welches Erbrecht und welche Erbschaftssteuerrecht kommen 
                    hier zu Anwendung? 
                     
                    
                    
                    Bei deutscher Nationalität des Vererbers das deutsche 
                    Erbrecht, bei Schweizer Nationalität das schweizerische. Die 
                    Nationalität entscheidet mithin über das anzuwendende 
                    nationale Recht. 
                      
                    Demgegenüber kommt die spanische Erbschafssteuer zumindest 
                    betreffend alle in Spanien gelegene Teile des Nachlasses zur 
                    Anwendung. 
                     
                    
                    
                    Ist es sinnvoll von Anfang an einen spezialisierten 
                    Rechtsanwalt einzuschalten? 
                     
                    
                    
                    Dies ist in jedem Fall zu bejahen wenngleich gut abgewogen 
                    werden sollte,  ob diese anwaltliche Unterstützung umgehend 
                    der Gegenseite mitgeteilt werden sollte. 
                    Dies nämliche kann die Fronten auch untauglich verhärten. 
                     
                    Also: Einschlägige Rechtsinformationen sogleich vom Fachmann 
                    einholen, aber nicht unbedingt sogleich nach dem Todesfall 
                    per Anwaltsschreiben reagieren. 
                     
                    Welche strategischen Maßnahmen erleichtern die Abwehr von 
                    Pflichtteilsansprüchen? 
                     
                    Durch geschickte rechtzeitige Vermögensverlagerung oder 
                    –umstrukturierung lassen sich hier sonst anfallende 
                    Pflichtteilsansprüche oft auf ein Minimum reduzieren. 
                     
                    Auch testamentarische Regelungen sind hier oft hilfreich. 
                     
                    Keinesfalls sollte die gesetzliche Erbfolge beibehalten 
                    werden. Hier ist eine frühzeitige lebzeitige Beratung 
                    angesagt. 
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