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                Manchmal absehbar, manchmal überraschend aber immer mit 
                Belastungen für die nächsten Angehörigen verbunden. 
                 
                Weiss man wie man in Spanien vorzugehen hat, so ist das eine 
                Entlastung.  
                 
                Folgende Einzelschritte stehen an: 
                 
 1.        Todesfeststellung und Ausstellung eines Totenschein durch einen 
                Arzt 
            (certificado 
                medico de defunción). 
                 
 2.        Anzeige des Todesfalles beim deutschen Konsulat  
                 
 3.        Anzeige beim spanischen Standesamt (registro civil) und 
                Beantragung einer 
            Sterbeurkunde 
                (certificado de defunción) sowie eines 
                Beerdigungsscheins. 
            (licencia 
                de enterramiento). 
                 
                            Empfehlung: Gleich mehrere internationale 
                Sterbeurkunden ausstellen lassen.  
                 
 4.        Organisation der Beerdigung durch die nächsten Angehörigen.  
                 
                            In Spanien ist die zeitnahe Feuerbestattung unter 
                Einschaltung eines 
            
                Beerdigungsinstitutes üblich.  
            Die 
                Beerdigungskosten hat letztlich der Erbe zu tragen. 
                 
 5.        Suche nach letztwilligen Verfügungen und Abgabe beim Amtsgericht
                 
            des letzten 
                Wohnsitzes des Verstorbenen in Deutschland. 
                 
 6.        Abfrage des zentralen Testamentsregisters in Spanien 
                insbesondere wenn der 
            Verstorbene 
                seinen Wohnsitz in Spanien hatte oder Nachlassvermögen  
            in Spanien 
                vorhanden ist.  
                 
            Dies ist 
                frühestens zwei Wochen nach dem Todestag möglich. 
                 
 7.        Auflistung des Nachlassgegenstände durch den potenziellen Erben. 
                 
                            Achtung: Bei drohender Nachlassüberschuldung sind 
                Ausschlagungsfristen 
            einzuhalten.
                 
                 
 8.        Kündigung bestehender Vertragsverhältnisse des Verstorbenen,  
            auch 
                Daueraufträge sowie Informationen an den Arbeitgeber und 
                Rententräger. 
                 
 9.        Absicherung leerstehender Immobilien. 
                 
                10.       Bei Nachlassvermögen in Spanien gilt es eine 
                notarielle Erbschaftsannahme  
            vor einem 
                spanischen Notar vorzubereiten. 
                 
                            Diese Aufgabe wird in Spanien von Anwälten 
                übernommen. Finanzielle Vorteile 
            bringt dies 
                zudem oft durch die Einbeziehung steuerstrategischer Aspekte  
            mit sich.  
                 
                 
                 
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                ANWALTSKANZLEI MENTH  
                
                
                Erbrechtskanzlei für Spanien  
                Rechtsanwalt Abogado – inscrito Günter Menth 
                
                 
                
                
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                Internet:www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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